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B-Aktien
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Chinesische Aktien einheimischer Unternehmen im Handel in Shanghai oder Shenzen.
B-Aktien sind Aktien chinesischer
Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai und Shenzhen gehandelt
werden. Der Nennwert der Aktien wird in Renminbi festgestellt, aber
anders als A-Aktien, werden B-Aktien nicht in Renmimbi gehandelt,
sondern in US-Dollar an der Shanghaier Börse und in Hongkong Dollar
in Shenzhen. B-Aktien waren ursprünglich nur für ausländische
Investoren handelbar, seit 2001 können sie eingeschränkt auch von
Chinesen gekauft und verkauft werden.
Verwandte Begriffe
H-Aktien
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Backwardation
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Preisstruktur am Rohstoffmarkt, bei dem die Kassapreise höher sind als die Terminpreise.
Backwardation beschreibt eine
spezielle Preisstruktur an den Terminmärkten für Rohstoffe. Man
spricht von Backwardation, wenn ein Rohstoff, der sofort geliefert
und zum Kassapreis gehandelt wird, teurer ist bei einem
Termingeschäft mit späterem Liefertermin. Der umgekehrte Fall wird
contango genannt. Backwardation kommt vor, wenn die Marktteilnehmer
mit sinkenden Preisen rechnen oder ein Rohstoff akut knapp ist.
Eigentlich führen Lagerhaltungs- und Zinsbindungskosten dazu
führen, dass Waren per Termin teurer sind als auf dem
Kassamarkt.
Verwandte Begriffe
Future
Kassamarkt
Terminmarkt
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Baisse
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Negativer Börsentrend mit nachhaltig fallenden Kursen, meist in allen Marktsegmenten.
Investoren in einem Baisse-Markt –
auch Bärenmarkt („bear market“) genannt – sind in der Regel
pessimistisch eingestellt und nehmen Baisse-Positionen ein;
beispielsweise verkaufen sie ihe Wertpapiere oder nehmen
Leerverkäufe vor.
Als Folge fallen die Kurse über einen längeren Zeitraum hinweg;
entsprechend sind Baisse-Märkte durch rückläufige Indizes
gekennzeichnet. Bei dem gegenläufigen Markttrend steigender Preise
spricht man von einer Hausse oder einem Bullenmarkt („bull
market“).
Verwandte Begriffe
Hausse
Leerverkauf
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Bandbreiten-Zertifikat
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Anlageprodukt mit überproportionaler Partizipation am Basiswert, die durch eine Ober- und eine Untergrenze limitiert ist.
Bandbreiten-Zertifikate gehören zur Gruppe der Outperformance-
Zertifikate, besitzen jedoch zwei Kursschwellen, innerhalb derer
die Teilhabe an Kursgewinnen oder -verlusten des Basiswertes (sog.
Underlying) gehebelt ist.
Liegt der Kurs des zugrunde liegenden Underlyings zur Fälligkeit
des Zertifikats innerhalb der Bandbreite, bekommt der Anleger die
Aktie und einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Kurs
und Untergrenze. Liegt der Kurs unterhalb der Bandbreite, erhält er
nur die Aktie; oberhalb der Bandbreite erhält er einen Barausgleich
in Höhe der Obergrenze plus der Differenz zwischen Ober- und
Untergrenze. An Gewinnen oberhalb der Kursspanne partizipiert der
Investor nicht.
Bandbreiten-Zertifikate sind für einen Anleger v. a. dann
interessant, wenn er bis zur Fälligkeit weder starke Kursanstiege
noch hohe Kursverluste des Basiswertes erwartet.
Mehr Details zu Bandbreiten-Zertifikaten finden Sie auf
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Barausgleich (Optionsscheine)
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Zahlung eines Geldbetrags an den Optionsscheininhaber anstelle des Bezugs oder der Lieferung des Basiswertes.
Kann ein Basiswert nicht effektiv an den Optionsscheininhaber
geliefert werden (z. B. bei Index-Optionsscheinen), findet ein
Barausgleich statt. Dabei wird der Differenzbetrag zwischen dem
vereinbarten Ausübungspreis und dem aktuellen Marktwert des
Basiswertes ermittelt und an den Optionsscheininhaber ausgezahlt.
Wenn die Option keinen inneren Wert besitzt, beträgt die Rücknahme
null, d. h. der Optionsscheininhaber erhält keine Zahlung.
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Bardividende
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An einen Aktionär tatsächlich ausgezahlte Dividende.
Unternehmen zahlen auf ausgeschüttete Gewinne
Körperschaftsteuer. Die an einen Aktionär ausgezahlte Dividende ist
daher um die Körperschaftssteuer vermindert und wird als
Bardividende oder Nettodividende bezeichnet.
Ein Beispiel:Bruttodividende: 3 €Körperschaftsteuer (25 %): 0,75
€Bardividende: 2,25 €
Verwandte Begriffe
Nettodividende
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Basishandel
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Außerbörsliches Future-Geschäft, bei dem gleichzeitig ein Future und das dem Future zugrunde liegende Basisinstrument am Kassamarkt ge- oder verkauft wird.
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Basispreis
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Preis, zu dem das Kauf- oder Verkaufsrecht einer Option ausgeübt werden kann.
Preis, zu dem das Kauf- oder
Verkaufsrecht einer Option ausgeübt werden kann.
Der Basispreis gibt den Kurs an, zu dem der Basiswert am Ende der
Laufzeit (bei der Europäischen Option) oder zu jedem Zeitpunkt
während der Laufzeit (bei der Amerikanischen Option) bezogen oder
abgegeben werden kann.
Bei sog. Knock-out-Scheinen beschreibt der Basispreis die
Knock-out-Schwelle, bei deren Erreichen der Knock-out- Schein
wertlos wird.
Verwandte Begriffe
Ausübung (Optionsscheine)
Bezugspreis
Strike price
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Basispunkt
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International übliches Maß zur Quotierung von Zins- und Renditedifferenzen.
International übliches Maß für
Zinssätze und Renditen, entspricht 0,01 Prozent.
Die absoluten Veränderungen bei Renditen und Zinsätzen werden oft
in Basispunkten angegeben. Ein Basispunkt entspricht einem
Hunderstel Prozentpunkt; eine Zinssenkung um 25
Basispunkte entspricht einer Senkung von beispielsweise 2,5 auf
2,25 Prozent.
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Basiswert
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Das einem Derivat zugrunde liegende Handelsobjekt.
Das einem Derivat zugrunde
liegende Handelsobjekt.
Der Basiswert ist das Objekt, auf das sich ein derivatives
Wertpapier wie beispielsweise eine Option, ein Optionsschein oder
ein Anlageprodukt bezieht. Basiswerte können Waren oder
Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen, Devisen, Indizes etc.) sein.
Der Basiswert bei Aktienoptionen ist z. B. die entsprechende Aktie,
beim DAX-Future ist der DAX das Handelsobjekt und damit der
Basiswert, bei einem Rohstoff-Zertifikat der Rohstoff.
Neben physisch lieferbaren Basiswerten (z. B. Waren, Aktien,
Anleihen, Devisen) gibt es fiktive (synthetische) Underlyings, z.
B. eine idealtypische Anleihe beim Euro-Bund-Future.
Häufig werden bei Zertifikaten von den Emittenten eigene Basiswerte
definiert, z.B. selbst zusammengestellte Indizes oder genau
festgelegte Aktienkörbe. Je nach Produktbedingungen kann sich die
genaue Zusammensetzung dieser Basiswerte auch während der Laufzeit
ändern.
Synoym:
Bezugswert
Verwandte Begriffe
Kontraktgegenstand
Underlying
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Basket-Zertifikat
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Anlageprodukt, dessen Wertentwicklung von einem Wertpapierkorb abhängt.
Anlageprodukt, dessen
Wertentwicklung von einem Wertpapierkorb abhängt.
Mit dem Kauf eines Basket-Zertifikats erwirben Anleger entsprechend
dem Bezugsverhältnis einen Bruchteil eines Wertpapierkorbs. Die
Zusammenstellung des Korbs bestimmt der Emittent vor der Notierung
des Zertifikats. Die Auswahlkriterien für die enthaltenen Aktien
oder Wertpapiere sind bekannt und bleiben während der Laufzeit des
Zertifikats in der Regel unverändert. In diesem Fall spricht man
auch von einem passiven Basket. Bei einigen Zertifikaten kann sich
die Zusammensetzung des Korbs aber auch mit der Zeit ändern, dann
ist von einem aktiven Basket die Rede.
Basket-Zertifikate verbriefen im Gegensatz zu Aktien keinen
Anspruch auf eine Dividende. Auch die begrenzte Laufzeit sollte beachtet
werden
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Behauptet
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Konstante bis leicht steigende Börsenpreise
Behauptet ist eine Bezeichnung aus
der Börsenberichterstattung und steht für eine Marktsituation, bei
der die Kurse im Vergleich zum Vortag leicht gestiegen
sind.
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Belegschaftsaktie
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Aktien, die vergünstigt an Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft ausgegeben werden, um diese unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Risiko des Unternehmens zu beteiligen.
Belegschaftsaktien stammen
entweder aus Kapitalerhöhungen des Unternehmens oder werden von
diesem an der Börse gekauft. Meist werden sie zu einem Vorzugskurs
ausgegeben, der erheblich unter dem Börsenkurs liegt. Erwerber von
Belegschaftsaktien müssen in der Regel eine Sperrfrist von bis zu
fünf Jahren einhalten, bevor sie ihre Aktien verkaufen
dürfen.
Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ermöglicht es einerseits, die
Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden. Andererseits
werden die Aktien zunehmend als Element flexibler Vergütungssysteme
– und damit zur Förderung der Mitarbeitermotivation –
eingesetzt
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Beleihungswert
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Maximaler Kreditrahmen, der durch ein Wertpapierdepot abgesichert ist.
Der Beleihungswert eines
beliehenen Wertpapierdepots wird täglich von der Bank berechnet.
Dabei legt sie Beleihungsgrenzen für bestimmte Wertpapiergattungen
fest: Deutsche Aktien können zumeist mit 50 Prozent ihres Wertes
beliehen werden, Anleihen und Fondsanteile mit 60
Prozent.
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Benchmark
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Vergleichswert, der zur Beurteilung des Erfolgs einer Anlage herangezogen werden kann.
Benchmark (engl. für Maßstab)
dient zumeist dazu, die Performance von aktiv verwalteten Fonds zu
bewerten. Dazu wird die Wertentwicklung eines Portfolios mit einem
vorher festgelegten Referenzwert verglichen, in der Regel einem
Index. Bei aktiv verwalteten Fonds ist es das Ziel des
Fondsmanagements, eine vorher definierte Benchmark zu
übertreffen
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Berichtigungsaktie
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Neue Aktie, die Altaktionäre bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhalten, damit ihre Anteile am Grundkapital unverändert bleiben
Bei einer Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln werden offene Rücklagen in Grundkapital
umgewandelt. Durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien werden die
Aktionäre am neuen Grundkapital im Verhältnis ihres bisherigen
Anteils beteiligt. Dadurch wird eine Kapitalverwässerung der
Altaktionäre ausgeschlossen. Berichtigungsaktien sind ohne
Zulassungsverfahren zum Börsenhandel zugelassen. Der Kurs der
Altaktien vermindert wie beim Bezugsrecht sich durch die Ausgabe
der neuen Aktien entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung Der
Depotwert eines Aktionärs bleibt jedoch unverändert. Ein Aktionär
profitiert durch die neuen Aktien, wenn auf die Berichtigungsaktien
eine unveränderte Dividende gezahlt wird..
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Bestens
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Orderzusatz für einen unlimitierten Verkaufsauftrag.
Bei einer Bestens-Order erteilen
Anleger den Auftrag, ein Wertpapier zum nächsten möglichen Kurs zu
verkaufen. Es wird deshalb keine Preisuntergrenze berücksichtigt.
Bei einer unlimitierten Kauforder spricht man von „Billigst“.
Setzen Anleger Preisgrenzen, so spricht man von einer Limit
Order.
Verwandte Begriffe
Billigst
Limit
Order
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Beta-Faktor
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Bewertungskennzahl, die die Empfindlichkeit einer Aktie gegenüber Veränderungen eines Index ausdrückt.
Der Beta-Faktor (kurz: Beta) beschreibt, in welchem Ausmaß der
Kurs einer Aktie die Wertentwicklung eines Index nachvollzieht; er
misst also die Schwankungsintensität (Volatilität) einer Aktie im
Vergleich zu einem Index. Eine Aktie mit einem Beta größer
(kleiner) eins reagiert überproportional (unterproportional) auf
Änderungen des Index. Beträgt das Beta 1,2, führt ein Anstieg
(Abfall) des Index um 10 Prozent zu einem Anstieg (Abfall) der
Aktie um 12 Prozent.
Bei einem bekannten Markttrend können Aktien anhand ihres
Beta-Faktors bewertet werden. In einem steigenden Markt bieten
Aktien mit einem Beta größer eins überproportionale Gewinnchancen,
in einem fallenden Markt mit einem Beta kleiner eins geringere
Verluste. Dabei wird unterstellt, dass der Beta-Faktor der
vergangenen Periode auch in der Zukunft gültig bleibt.
Die Gültigkeit des Beta-Faktors ist an den
Korrelationskoeffizienten gebunden. Je größer der
Korrelationskoeffizient ist, desto zuverlässiger ist die mit Hilfe
des Betafaktors geschätzte Entwicklung. Während der
Korrelationsfaktor Maß für die Richtung (positiv oder negativ) und
die Eintrittswahrscheinlichkeit der Kongruenz (Gleichläufigkeit)
zwischen der Entwicklung der Aktie und der eines Index darstellt,
zeigt der Betafaktor den Grad der Abweichung an.
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Bewertungskennzahlen der Deutschen Börse
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Die Deutsche Börse berechnet und veröffentlicht für ausgewählte Aktien deren Marktkapitalisierung und Volatilität sowie deren Betafaktor und Korrelationskoeffizient in Bezug auf einen Referenzindex.
Die Kennzahlen werden anhand der Xetra-Schlusskurse der letzten
30 Börsentage berechnet und auf ein Jahr hochgerechnet. Sämtliche
Veränderungsraten werden logarithmiert, bevor aus diesen die
Kennzahlen berechnet werden. Hierdurch wird die Asymmetrie zwischen
positiven und negativen Veränderungsraten teilweise ausgeglichen,
da positive wie negative Veränderungsraten der Normalverteilung
angenähert werden.
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Bezugspreis
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Preis, zu dem der Basiswert einer Option gekauft oder verkauft werden kann. Der Basispreis wird im Optionskontrakt festgeschrieben.
Synonyme: Ausgabepreis, Basispreis
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Bezugsrecht
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Recht der Aktionäre, im Zuge einer Kapitalerhöhung ihrer Aktiengesellschaft eine bestimmte Anzahl junger Aktien zu erwerben und dadurch ihren Anteil am Grundkapital konstant zu halten.
Ein Bezugsrecht wird den Aktionären i. d. R. bei einer
Kapitalerhöhung gegen Einlagen, einer Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln, bei der Ausgabe von Wandel-, Options- und
Gewinnschuldverschreibungen oder bei der Emission von
Genussscheinen eingeräumt. Die Anzahl der jungen Aktien, die jedem
Aktionär zustehen, ergibt sich aus dem sog. Bezugsverhältnis – d.
h. der Relation Altaktien zu jungen Aktien –, das sich rechnerisch
aus dem Umfang der Kapitalerhöhung ableitet und in der Regel vom
Vorstand bekannt gegeben wird.
Die Aktionäre können innerhalb einer ebenfalls vom Vorstand bekannt
gegebenen Bezugsfrist (mindestens zwei Wochen) das Bezugsrecht
ausüben oder es an der Börse verkaufen. Der Wert des Bezugsrechts
lässt sich rechnerisch ermitteln, unterliegt jedoch nach dessen
Handelsaufnahme an einer Börse den Gesetzen von Angebot und
Nachfrage.
Am ersten Handelstag des Bezugsrechts wird der rechnerische Wert
des Bezugsrechts vom Kurs der alten Aktien abgezogen. Für den
Aktionär ergibt sich daraufhin eine Vermögensumschichtung, jedoch
keine Vermögensänderung.
Im Rahmen der Deregulierung des Aktienrechts wurde für die sog.
„kleine AG“ die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses
geschaffen: Das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen ist in diesem
Fall ausgeschlossen, wenn die Kapitalerhöhung 10 Prozent des
Grundkapitals nicht übersteigt oder der Ausgabepreis der jungen
Aktien den der alten nicht wesentlich unterschreitet. Somit ist
gewährleistet, dass der Altaktionär auch nach der Kapitalerhöhung
seinen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft zumindest annähernd
hält; eine Kapitalverwässerung ist also praktisch
ausgeschlossen.
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Bezugsverhältnis (Optionsscheine)
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Anzahl der Einheiten eines Derivats je Einheit des Basiswertes.
Das Bezugsverhältnis gibt an, auf
wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein derivatives Wertpapier
wie z.B. ein ETF, ein Anlagezertifikat oder ein Optionsschein
bezieht. Das Bezugsverhältnis ist ein Bruchteil des
Basiswertes.
Im Optionshandel bestimmt das Bezugsverhältnis die Anzahl der
Optionen, die benötigt werden, um bei Ausübung eine Einheit des
Basiswertes zu kaufen bzw. zu verkaufen und entspricht dem Kehrwert
des Optionsverhältnisses.
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Bid
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Bezeichnung für den Kurs, zu dem ein Marktteilnehmer ein Wertpapier kaufen möchte.
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht das Bid durch Einstellung in
das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems, in selten Fällen
durch Ausruf auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten
wird der Kaufkurs von den Emittenten gestellt. Synonym:
Kaufkurs, Geldkurs Gegensatz: Ask
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Bilanzanalyse
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Untersuchung des Jahresabschlusses zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation und Entwicklung eines Unternehmens.
Man unterscheidet zwischen der internen und der externen
Bilanzanalyse. Die interne Bilanzanalyse generiert für die
Geschäftsleitung Unternehmensinformationen und ist Teil des
betrieblichen Controllings. Bei der externen Bilanzanalyse
untersuchen außen stehende Personen oder Institutionen (bei
börsennotierten Unternehmen z. B. Analysten oder Rating-Agenturen)
die wichtigsten Kennzahlen und die Ausführung des publizierten
Jahresabschlusses. Sie versuchen, dadurch ein möglichst genaues
Bild von der Ertragskraft, Kreditwürdigkeit und Rentabilität des
Unternehmens zu gewinnen. Die Aussagekraft der externen
Bilanzanalyse ist jedoch begrenzt, da Unternehmen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses gesetzlich zugelassene Wahlrechte
und Ermessensspielräume nutzen und so den Jahresabschluss bewusst
gestalten können („Bilanzpolitik“).
Die Bilanzanalyse ist das wichtigste Instrument der
Fundamentalanalyse.
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Billigst
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Unlimitierte Kauforder.
Billigst
Der Besitzer eines Wertpapiers erteilt den Auftrag, dieses zum
nächsten möglichen Kurs zu kaufen. Es wird deshalb keine
Preisobergrenze berücksichtigt.
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Bindungsfrist
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Frist, innerhalb derer Altaktionäre nach einer Emission ihre Aktien nicht verkaufen dürfen.
Synonym: Lock-up Period.
Durch die Bindungsfrist werden Neuaktionäre nach dem Börsengang vor
Kurseinbrüchen geschützt, die duch den Verkauf von Aktienpaketen
der Altaktionäre entstehen könnten.
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Black-Scholes-Modell
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Formel zur Bewertung von Optionen.
Benannt nach den amerikanischen Wissenschaftlern Black und
Scholes. Die Formel berücksichtigt die fünf wichtigsten
Einflussgrößen für den Optionspreis: den Aktienkurs, den
Ausübungspreis, die Restlaufzeit, den Zinssatz und die
Volatilität.
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Blankoverkauf
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Verkauf von Wertpapieren, Waren oder Devisen, die der Verkäufer noch nicht besitzt
Bei einem Leerverkauf spekuliert der Verkäufer darauf, dass er
die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum Erfüllungszeitpunkt
unter seinem Verkaufspreis erwerben kann. Die Differenz zwischen
Verkaufs- und Einkaufskurs verbleibt ihm als Gewinn bzw. Verlust.
In Deutschland müssen Börsengeschäfte innerhalb von zwei Tagen
erfüllt werden. Leerverkäufe, bei denen diese Frist nicht
eingehalten wird, können nur durch Wertpapierleihe getätigt werden.
Der Verkäufer liefert dabei geliehene Papiere. Die Papiere kauft er
spätestens bis zum Ende der Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit
des Pensionsgeschäfts, um seinen Rückgabeverpflichtungen gegenüber
dem Verleiher bzw. Pensionsgeber nachzukommen. Synonym:
Leerverkauf, Verkauf à découvert
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Bluechips
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Englische Bezeichnung für allgemein bekannte, sehr marktbreite Aktien von Unternehmen hoher Solidität.
Als Bluechips bezeichnet man umgangssprachlich Aktien von großen
und ertragsstarken Unternehmen. In Deutschland können dies Aktien
aus dem Leitindex DAX® sein. Ursprünglich bezeichnet der Begriff
die blauen Spielchips, die bei Casinospielen den höchsten Wert
haben.
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Bobl-Future
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Standardisierter Terminvertrag auf eine mittelfristige Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland
Der Bobl-Future (Bobl = Bundesobligation) wird an der Eurex®
gehandelt. Grundlage des Kontraktes ist eine aus einem Korb
lieferbarer Anleihen berechnete, fiktive Anleihe mit einem Coupon
von 6 Prozent. Die Restlaufzeit der lieferbaren Anleihe liegt
zwischen 4,5 und 5,5 Jahren. Der Kontraktwert beträgt 100.000
Euro.
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Bonds
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Schuldverschreibung, die das Recht auf Rückzahlung des Nennwerts zuzüglich einer Verzinsung verbrieft
Anleihen werden von der "öffentlichen Hand", von
Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft.
Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch
Fremdkapital. Der Gesamtbetrag einer Anleihe teilt sich auf
kleinere Teilbeträge von mindestens 50 Euro auf. Die wichtigsten
Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und
Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind
gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch
zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit
Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit
Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe).
Synonyme: Festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen, Renten,
Schuldverschreibungen
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Bonität
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Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft eines Emittenten.
Die Bonität gibt Auskunft über die Güte eines Schuldners. Im
Börsenhandel ist v. a. die Bonität von Emittenten von Anleihen und
verbrieften Derivaten bedeutend. Sie ist hoch, wenn ein Emittent
seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Nominalzinsen
nachkommt und den Nennwert der Anleihe mit großer
Wahrscheinlichkeit zurückzahlen wird. Je niedriger die Bonität,
desto höher ist die Verzinsung, die der Emittent dem Kapitalmarkt
anbieten muss, um das Risiko auszugleichen, das die Anleger mit dem
Investment eingehen. Die Bonität von Anleihe- Emittenten wird von
Rating-Agenturen bewertet. Die bekanntesten sind Moody’s und
Standard & Poor’s.
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Bonus
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Sonderausschüttung einer Aktiengesellschaft an die Aktionäre
Ein Bonus wird zusätzlich zur Dividende bei besonders guten
Geschäftsjahren oder im Falle von außergewöhnlich hohen Gewinnen an
die Aktionäre gezahlt. Verfolgt ein Unternehmen eine stetige
Dividendenpolitik (Dividendenkontinuität), kann der Aktionär über
eine Bonuszahlung an positiven Ertragsschwankungen beteiligt
werden.
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Bonus-Zertifikat
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Bonus-Zertifikate verfügen über einen Risikopuffer für Kursverluste des Basiswertes; oberhalb ihrer Risikoschwelle garantieren sie einen Mindestgewinn durch den Bonusbetrag.
Ein Bonus-Zertifikat ist mit einem Sicherheitslevel sowie einem
Bonusbetrag ausgestattet. Läuft das Zertifikat aus und der Preis
des Basiswertes lag während der Laufzeit zu jedem Zeitpunkt
oberhalb der Sicherheitsschwelle, dann bekommt der Besitzer den
Bonusbetrag ausgezahlt. Lag der Basiswert während der Laufzeit
wenigstens einmal auf oder unter der unteren Schwelle
(Risikoschwelle), dann entspricht die Auszahlung dem aktuellen Wert
des Basiswertes bei Verfall. Liegt der Basiswert bei Ablauf über
dem Bonusbetrag, dann partizipiert der Anleger voll an den
Kursgewinnen. Manche Bonus-Zertifikate verfügen zudem über einen
sog. Cap, eine Gewinnkappung. Ab dieser Schwelle partizipiert das
Zertifikat nicht weiter an Kursgewinnen des Basiswertes.
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Alle Bonus-Zertifikate in der Zeichnung finden Sie auf
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Bookbuilding
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Platzierungsverfahren für Wertpapiere bei einem Börsengang.
Gegensatz: Festpreisverfahren.
Im Bookbuilding werden, anders als beim Festpreisverfahren, die
Interessen von Großinvestoren bei der Ermittlung des
Emissionspreises mit einbezogen: Vor Beginn des Bookbuilding
sprechen die Konsortialbanken potenzielle Großanleger auf ihre
Investitionsbereitschaft an. Auf Grundlage dieser Gespräche einigt
sich das Konsortium mit dem Emittenten auf eine Bandbreite für den
Emissionspreis, die 10 bis 15 Prozent (Differenz Minimal- zu
Maximalwert) betragen kann. Die Dauer der Bookbuilding-Phase hängt
vom Emissionsvolumen, der Marktsituation und der Branche des
Emittenten ab.
Es folgt eine Zeichnungsperiode, die normalerweise acht bis zehn
Tage dauert. Während dieser Zeit vermerken die Konsortialbanken
eingehende Zeichnungswünsche in Orderformularen und geben sie an
die konsortialführende Bank (auch „Lead Manager“ oder „Bookrunner“
genannt) weiter. Der Bookrunner legt in Abstimmung mit dem
emittierenden Unternehmen einen einheitlichen Platzierungspreis
fest. In Einzelfällen kann der Preis für Privatanleger von
demjenigen für institutionelle Investoren abweichen.
In jüngster Zeit sind sog. Fastened bzw. Decoupled Bookbuildings
häufiger geworden, Platzierungsverfahren mit stark verkürzter
Zeichnungsphase. Diese erleichtern besonders in bewegten
Marktphasen mit hoher Volatilität den Börsengang, da die
Marktmeinung der Investoren zeitlich näher am Börsengang eingeholt
wird.
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Börse
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Organisierter Markt für den Handel mit Vermögenswerten.
Der Begriff „Börse“ bezeichnet einen Markt, an dem zu
festgelegten Zeiten bestimmte austauschbare Güter (Waren,
Wertpapiere, Edelmetalle, Devisen usw.) gehandelt werden. Die Börse
selbst erfüllt dabei im Wesentlichen folgende Funktionen:
Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Marktfunktion)
Bereitstellung eines Umfelds, in dem Unternehmen durch Emission von
Wertpapieren Geldkapital aufnehmen können
(Mobilisationsfunktion)
Gewährleistung der Verkaufs- und Übertragungsmöglichkeit von
Wertpapieren zu jeder Zeit (Substitutionsfunktion)
Feststellung des aktuellen Marktpreises für das einzelne Wertpapier
und damit des Marktwertes für das betreffende Unternehmen
(Bewertungsfunktion)
Kennzahlen für die Größe einer Börse sind der Börsenumsatz und die
Marktkapitalisierung.
Das deutsche Börsengesetz unterstellt die hiesigen Börsen der
Aufsicht der Bundesländer. Den Börsenorganen, insbesondere dem
Börsenrat und der Börsengeschäftsführung, überträgt es bestimmte
hoheitliche Aufgaben, so insbesondere den Erlass der Börsenordnung
(mit Regeln für den Börsenhandel) und der Geschäftsbedingungen der
Börse. Über die Errichtung oder Aufhebung einer Börse entscheidet
die oberste Landesaufsichtsbehörde (Börsenaufsichtsbehörde).
Entsprechend ihrem geschäftlichen Schwerpunkt werden Börsen nach
folgenden Kriterien unterteilt:
Art der Handelsobjekte (Wertpapierbörsen, Edelmetall-, Devisen- und
Warenbörsen)
Geschäftsart (Kassamarkt, Terminmarkt)
Organisationsformen (Parketthandel, vollelektronischer
Computerhandel)
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Börsenaufsichtsbehörde
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Institution der Bundesländer, die für die Errichtung, Auflösung und Überwachung der Börsen zuständig ist.
Die Börsenaufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung des
Börsenrechts und der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen
sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Handels bis hin zur
Geschäftsabwicklung. Sie kann, auch ohne besonderen Anlass, von der
Börse und den Handelsteilnehmern Auskünfte und Unterlagen verlangen
oder Prüfungen vornehmen. Sie erlässt selbst börsenrelevante
Regelwerke. Wesentliche Regelwerke der Börse bedürfen ihrer
Genehmigung. § 2 des Börsengesetzes ermächtigt die
Börsenaufsichtsbehörde, gegenüber der Börse und den
Handelsteilnehmern Anordnungen zu treffen, die im Interesse einer
ordnungsmäßigen Handelsdurchführung und Börsengeschäftsabwicklung
sind.
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Börsengang
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Notierungsaufnahme eines Unternehmens an einer Börse.
An der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein, damit von einem Börsengang gesprochen
werden kann:
Die Aktien des Unternehmens werden erstmalig an der FWB – auf
Xetra® oder im Präsenzhandel (Parkett) – gelistet.
Das Unternehmen initiiert den Börsengang.
Werden die Aktien weltweit erstmalig an einer Börse gehandelt und
mit dem Börsengang zusätzlich neue Aktien im Zuge einer
Kapitalerhöhung oder einer Umplatzierung am Markt platziert, dann
handelt es sich um ein Initial Public Offering (IPO), ein
öffentliches Angebot mit Prospektpflicht an mehr als 100
Privatpersonen. Beim Open Market (Freiverkehr) werden Aktien eines
Unternehmens häufig in den Handel einbezogen; dies geschieht auf
Antrag eines Handelsteilnehmers, ohne Prospekt und öffentliches
Angebot – und ohne Zutun des Unternehmens. Diese Möglichkeit
existiert generell auch im General Standard, hat bisher aber eine
untergeordnete Bedeutung.
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Börsengeschäft
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Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten an einer Börse.
Börsengeschäfte werden von Börsenhandelsteilnehmern im Auftrag
ihrer Kunden oder auf eigene Rechnung abgeschlossen. Die konkreten
Geschäftsbedingungen (Usancen) legt die jeweilige Börse fest.
Eine Clearing- und Settlement-Organisation übernimmt die Erfüllung
der Börsengeschäfte, d. h. die Lieferung des Vertragsgegenstands
und Übertragung des Geldes.
Nach dem Geschäftsgegenstand unterscheidet man Wertpapier-, Waren-,
Geld-, Edelmetall- und Devisengeschäfte sowie Geschäfte mit
Derivaten. Nach dem Erfüllungstermin wird differenziert zwischen
Kassa- und Termingeschäften.
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Börsengeschäftsführung
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Börsenorgan, dessen Aufgabe die Leitung der Börse gemäß der Börsenordnung ist.
Die Börsengeschäftsführung wird vom Börsenrat im Einvernehmen
mit der Börsenaufsichtsbehörde bestellt und abberufen. Das
Börsengesetz bestimmt in § 12, dass die Geschäftsführung aus einer
oder mehreren Personen bestehen kann, die für höchstens fünf Jahre
bestellt werden; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Die
Geschäftsführer vertreten die Börse gerichtlich und
außergerichtlich.
Die wichtigsten Aufgaben der Börsengeschäftsführung sind die
Zulassung bzw. der Ausschluss von der Teilnahme am Börsenhandel,
die Regelung der Börsenorganisation und des Geschäftsablaufs sowie
die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs des Börsenhandels.
Zudem kann sie den Börsenhandel einstellen oder vorübergehend
unterbrechen.
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Börsengesetz
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Seit 1896 bestehendes Gesetz, das die Organisation und Tätigkeit der deutschen Wertpapierbörsen regelt.
Vorarbeit zum Börsengesetz (BörsG) leistete eine 1892 von
Reichskanzler Graf Leo von Caprivi (er hatte Otto von Bismarck 1890
abgelöst) berufene „Börsen-Enquête-Kommission“, die – ausgehend von
den damaligen Verhältnissen und Missständen an den Börsen –
Richtlinien für die Börsentätigkeit entwickelte. Bedeutende
Novellierungen folgten in den Jahren 1975, 1986, 1989 und v. a.
1994 mit dem Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung
börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites
Finanzmarktförderungsgesetz). Dabei wurde zunehmend internationales
Recht, insbesondere Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft,
umgesetzt. 1998 wurde das Börsengesetz abermals novelliert, und
zwar mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz, das v. a. die
Prospekthaftung neu regelt. Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz
2002 räumt den Börsen mehr Flexibilität bei der Gestaltung des
Börsenhandels ein, u. a. ist mit Inkrafttreten des Gesetzes die
amtliche Kursfeststellung durch Kursmakler entfallen. Hinzu
gekommen sind Bestimmungen zur Überwachung des elektronischen
Handels, was v. a. den Anlegerschutz stärkt. Die bisher letzte
Novellierung stammt aus dem Jahr 2005 und basiert auf dem
Prospektrichtlinien-Umsetzungsgesetz.
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Börsenhändler
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Angestellte von zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmen, die für den Eigen- oder Kundenhandel des Unternehmens Geschäfte abschließen.
Im weiteren Sinne versteht man unter Börsenhändlern inzwischen
alle Personen, die an der Börse Geschäfte tätigen. Im engeren Sinne
sind dies zugelassene Handelsteilnehmer.
Kriterien für die Zulassung eines Händlers zum Börsenhandel sind
laut § 16 Abs. 6 des Börsengesetzes Zuverlässigkeit und berufliche
Eignung. Börsenhändler müssen in einer Prüfung vor der
Prüfungskommission einer Wertpapierbörse ihre Fähigkeiten
nachweisen.
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Börsenordnung
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Satzung der Börse.
Die Börsenordnung wird vom Börsenrat erlassen. Sie stellt
sicher, dass die jeweilige Börse ihren Aufgaben gerecht werden kann
und die Interessen des Publikums und Handels gewahrt werden. Im
Einzelnen regelt die Börsenordnung u. a. die Organisation einer
Börse und die Veröffentlichung aller Preise/Kurse und Umsätze.
Außerdem enthält sie Angaben zur Zusammensetzung und Wahl der
Mitglieder der Zulassungsstelle.
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Börsenorgane
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Gremien, die die Funktionen der Börse eigenverantwortlich wahrnehmen.
Die Börsenorgane sind im Einzelnen der Börsenrat, die
Börsengeschäftsführung und die Handelsüberwachungsstelle
(HÜSt).
Für die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel sind laut
Börsenordnung zwei unterschiedliche Organe zuständig: die
Zulassungsstelle für Wertpapiere im Amtlichen und Geregelten Markt
und die Trägergesellschaft der Börse für die Wertpapiere im
Freiverkehr (Open Market).
Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung
ihrer Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich
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Börsenpreis
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Preis für ein an der Börse gehandeltes Wertpapier.
Mit der Änderung des Börsengesetzes durch das Vierte
Finanzmarktförderungsgesetz (FiMaFöG) im Jahr 2002 wurden der
Begriff „Kurs“, die amtliche Kursfeststellung und der amtliche
Kursmakler abgeschafft. Ersetzt wurde „Kurs“ durch den Begriff
„Preis“. Umgangssprachlich wird „Börsenkurs“ jedoch weiterhin
gleichbedeutend mit „Börsenpreis“ verwendet.
Kurse von Aktien, Fonds, Optionen sowie Anlage und Hebelprodukte
werden von der Börse als Stücknotiz (d. h. in Währungseinheiten pro
Stück) veröffentlicht. Die meisten Renten und alle Future-Kontrakte
werden als Prozentnotiz (d. h. in Prozent vom Nennbetrag)
notiert.
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Börsenrat
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Organ der Börse, das wichtige Regelungen für den Börsenhandel trifft.
Der Börsenrat besteht aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. Dazu
gehören Vertreter u. a. von Kreditinstituten, Fondsgesellschaften,
Skontroführern und Emittenten. Der Börsenrat hat folgende
Aufgaben:
Erlass der Börsenordnung und der Gebührenordnung
Erlass der Bedingungen für die Geschäfte an der Börse
Erlass einer Prüfungsordnung über die berufliche Eignung als
Börsenhändler
Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
Erlass einer Entgeltordnung für Skontroführer
Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer im Einvernehmen mit
der Börsenaufsichtsbehörde
Überwachung der Geschäftsführung
Bestellung, Wiederbestellung und Abberufung des Leiters der
Handelsüberwachungsstelle auf Vorschlag der Geschäftsführung und im
Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde
Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle und des
Zulassungsausschusses
Die Entscheidung der Geschäftsführung über die Einführung von
technischen Systemen, die dem Handel oder der Abwicklunglung von
Börsengeschäften dienen, bedarf ebenfalls der Zustimmung des
Börsenrats; Gleiches gilt für die Benutzung von Börseneinrichtungen
gemäß § 1 Abs. 2. Zudem legt die Geschäftsführung dem Börsenrat
Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung zur Zustimmung vor.
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Börsentag
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Tag, an dem die Börse geöffnet ist und gehandelt wird.
Börsentage in Deutschland sind alle Wochentage bis auf Samstag
und Sonntag. Ausgenommen davon sind die gesetzlichen Feiertage
Karfreitag, Ostermontag, Heiligabend, Weihnachten, 2.
Weihnachtsfeiertag und Neujahr. An den anderen Feiertagen ist die
Börse geöffnet und der Handel findet statt.
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Börsenumsatz
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Summe aller Wertpapiergeschäfte in Euro oder Stück.
Als Börsenumsatz bezeichnet man den Gesamtbetrag oder die
Gesamtsumme der Geschäfte, die in einem Wertpapier- oder am
Gesamtmarkt zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines
bestimmten Zeitraums abgeschlossen werden. Der Börsenumsatz kann in
Stück oder als Eurobetrag ausgedrückt werden, also z. B. als
Tagesumsatz in Euro aller heute ausgeführten Aufträge (Stückzahl
multipliziert mit dem jeweiligen Preis).
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Börsenzulassung von Wertpapieren
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Voraussetzung für die Notierungsaufnahme eines Wertpapiers an einer Börse.
Über die Zulassung eines Wertpapiers zum Amtlichen Markt oder
zum Geregelten Markt entscheidet an der FWB® Frankfurter
Wertpapierbörse die Zulassungsstelle. Die Zulassungsvoraussetzungen
variieren je nach Marktsegment. Alle Emittenten müssen jedoch einen
Verkaufsprospekt erstellen, der wesentliche Angaben für die
Beurteilung der Wertpapiere enthält.
Neben der Wahl des Marktsegments entscheiden sich die Emittenten
auch für einen Transparenzstandard (Prime Standard/General
Standard). Von diesem hängt ab, welche Transparenzanforderungen die
Unternehmen als Zulassungsfolgepflichten erfüllen müssen.
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Börsenzulassungsprospekt
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Publikation eines Wertpapieremittenten, in der er generelle Verkaufs- und Unternehmensinformationen veröffentlicht
Ein Verkaufsprospekt enthält alle wesentlichen Informationen
über das Wertpapier, den Emittenten, die Unternehmensstruktur, die
Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und alle an der Emission
beteiligten Organe und Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar
für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das
Emissionskonsortium (Prospekthaftung). Seit 1991 muss jeder
Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich
angeboten werden, einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Die
Veröffentlichungspflicht entfällt, wenn die Wertpapiere z.B. nur
Personen angeboten werden, die beruflich oder gewerblich für eigene
oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern, wie etwa
Kreditinstitute; einem begrenzten Personenkreis angeboten werden;
den Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber oder von einem mit seinem
Unternehmen verbundenen Unternehmen angeboten werden. Der
Verkaufsprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Veröffentlichung gestattet hat oder nach dem Eingang des
Verkaufsprospekts zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass sie die
Veröffentlichung untersagt hat. Den Mindestinhalt von
Verkaufsprospekten regelt die Verkaufsprospektverordnung.
Emittenten, die eine Zulassung zum amtlichen Markt beantragen,
müssen ein Verkaufsprospekt erstellen, der den Anforderungen eines
Börsenzulassungsprospekts genügt. Der Inhalt wird durch das
Börsengesetz und die Börsenzulassungsverordnung bestimmt. Die
Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben wird von der
Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse geprüft. Sie
entscheidet über die Zulassung. Darüber hinaus sollte der Prospekt,
mit dem eine Zulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse zum
Amtlichen Markt, Geregelten Markt gestellt wird, die Vorgaben der
Going-Public-Grundsätze enthalten, die am 15. Juli 2002
veröffentlicht wurden und die zum 1. September 2002 in Kraft
treten. Seit Juli 2002 (Viertes Finanzmarkt-Förderungsgesetz) muss
der Prospekt der Börse in elektronischer Form zur Veröffentlichung
im Internet zur Verfügung gestellt werden. Synonyme:
Verkaufsprospekt
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Branchenfonds
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Fonds, die ausschließlich in Aktien einer Branche investieren, z. B. Telekommunikations-, Software- oder Technologiewerte.
Alle an der Börse Frankfurt gehandelten Fonds finden Sie auf
boerse.frankfurt.com im Bereich Fonds .
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Branchenindex
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Index, der die Wertentwicklung aller Unternehmen einer Branche abbildet. Die Branchenzugehörigkeit richtet sich nach dem Tätigkeitsschwerpunkt eines Unternehmens.
Alle Unternehmen im Prime Standard werden nach ihrer
Geschäftstätigkeit einer von 18 Branchen zugeordnet, und zwar
anhand der Einteilung in 62 Industriegruppen. Die Deutsche Börse
berechnet für jede Branche einen eigenen Branchenindex. Auch die
Wertentwicklung jeder Industriegruppe wird in einem Index
abgebildet. Basis der Berechnung der Indizes ist der 31. Dezember
1987 mit einem Wert von 100 Punkten.
Außerdem berechnet die Deutsche Börse zwei internationale
Branchenindizes: den Immo Index und den DAXglobal® Alternative
Energy.
Alle Branchen- und Industriegruppenindizes finden Sie auf
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Bridge-Capital
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Im Zusammenhang mit Venture-Capital-Finanzierung: Kapital zur Finanzierung eines Börsengangs.
Investmentbanken und Emissionshäuser stellen Unternehmen
Bridge-Capital zur Finanzierung ihres Börsengangs zur Verfügung.
Bridge-Capital überbrückt die Zeit, bis dem Unternehmen durch den
Börsengang neues Eigenkapital zufließt.
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Brief
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Bezeichnung für den Preis, zu dem ein Marktteilnehmer ein Wertpapier zum Verkauf anbietet.
Synonyme: Verkaufskurs, Ask. Ein Marktteilnehmer stellt den
Verkaufskurs durch Eingabe in das offene Orderbuch eines
vollelektronischen Handelssystems ein. Im Präsenzhandel stellen die
Skontroführer Taxen, bestehend aus Geld (Nachfragepreis) und Brief
(Angebotspreis). Der klassische Ausruf auf dem Parkett kommt an der
Börse Frankfurt kaum noch vor.
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Briefkurs
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Preisfeststellung, zu deren Kurs Verkaufsaufträge vorlagen, ohne dass es zu einem Umsatz kam.
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Broker
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Früher ausschließlich Skontroführer und Freimakler an einer angelsächsischen Börse, heute allgemein Handelsteilnehmer.
Im klassischen Sinn sind Broker Teilnehmer an einer
angelsächsischen Börse und stellen dort die Börsenpreise fest.
Heute wird der Begriff für Marktteilnehmer verwendet, die die Kauf-
und Verkaufsaufträge von Anlegern ausführen.
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Bruttodividende
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Von einem Unternehmen festgesetzte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer.
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Bull Position
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Anlagesituation, in der ein Investor bereits Wertpapiere besitzt und mit steigenden Kursen rechnet.
Synonyme: Hausse-Position, Long Position. Gegensatz: Short
Position.
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Bund-Future
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Standardisierter Terminvertrag auf eine langfristige Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland.
Der Bund-Future wird an der Eurex® gehandelt. Grundlage des
Kontraktes ist eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen berechnete,
fiktive Anleihe mit einem Coupon von 6 Prozent. Die Restlaufzeit
der lieferbaren Anleihe liegt zwischen 8,5 und 10,5 Jahren. Der
Kontraktwert beträgt 100.000 Euro.
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Bundesanleihen
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Von der Bundesrepublik Deutschland herausgegebene festverzinsliche Wertpapiere.
Börsengehandelte Wertpapiere des Bundes haben eine Laufzeit von
10 - 30 Jahren. Die Ausgabepreise sind variabel und mit einem
festen Nominalzins ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum
Nennwert. Bundesanleihen sind per Gesetz ohne Prospekt zum
amtlichen Handel zugelassen.
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
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Zusammenschluss der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred; jetzt „Sektor Bankenaufsicht“), für das Versicherungswesen (BAV; jetzt „Sektor Versicherungsaufsicht“) sowie für den Wertpapierhandel (BAWe; jetzt „Sektor Wertpapieraufsicht/Asset-Management“).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
wurde am 1. Mai 2002 gegründet. Unter dem Dach der neuen Anstalt
sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das
Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel
zusammengeführt worden. Damit existiert in Deutschland eine
staatliche Aufsicht über Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die
sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst
(„Allfinanzaufsicht“). Mit der Einrichtung der BaFin wurden
zentrale Aufgaben des Kundenschutzes und der Solvenzaufsicht
gebündelt.
Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des
öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen. Sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main.
Die BaFin beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800
Finanzdienstleistungsinstitute und über 700
Versicherungsunternehmen.
Mehr zum Thema BaFin finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich
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Bundeswertpapiere
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Von der Bundesrepublik Deutschland herausgegebene festverzinsliche Wertpapiere.
Bundeswertpapiere sind per Gesetz ohne Prospekt zum Amtlichen
Markt zugelassen. Folgende Arten von Bundeswertpapieren werden
börslich gehandelt:
Bundesanleihen. Sie werden bei Ausgabe mit einer Laufzeit von 10
bis 30 Jahren und einer festen Nominalverzinsung ausgestattet. Ihr
Ausgabepreis wird variabel in einem Zinstender ermittelt; sie
werden zum Nennwert zurückgezahlt.
Inflationsgebundene Bundesanleihen („inflation linked“). Hier wird
die Verzinsung an die Inflation angepasst.
Bundesobligationen mit festem Zins und einer Laufzeit von fünf
Jahren. Sie werden jeweils nach dem Verkaufsabschluss einer Serie
in den Handel eingeführt.
Bundesschatzanweisungen mit mittelfristiger Laufzeit. Sie dienen
zur Finanzierung eines vorübergehenden Geldbedarfs des
Bundes.
Unverzinsliche Papiere mit Vergütung durch eine Diskontierung und
einer Laufzeit von sechs Monaten, sog. Bubills.
Bundesschatzbriefe werden dagegen nicht an der Börse gehandelt.
Diese meist mit jährlich steigendem Zinssatz angebotenen
Wertpapiere haben eine Laufzeit von sechs Jahren mit jährlicher
Zinszahlung (Typ A) oder eine Laufzeit von sieben Jahren mit
Zinsvergütung am Ende der Laufzeit (Typ B).
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Business Angel
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Privatinvestor, der ein Gründungsunternehmen mit Kapital und seiner zumeist langjährigen Management-Erfahrung unterstützt.
Business Angels sind i. d. R. ehemalige Unternehmer. Sie
unterstützen junge Unternehmen in der Frühphase durch die
Bereitstellung von Wagniskapital. Zusätzlich beraten sie das
Management oder übernehmen selbst Management-Aufgaben. Ihr
Engagement wird in der Regel mit Unternehmensanteilen
honoriert.
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Businessplan
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Konzept, das das Ertragspotenzial eines Unternehmens dokumentiert.
Synonyme: Unternehmenskonzept, Geschäftskonzept. In einem
Businessplan skizziert ein Unternehmen sein Geschäftsmodell und
seine mittelfristigen Ziele. Der Businessplan dient Eigen- und
Fremdkapitalgebern – insbesondere Venture-Capital-Gesellschaften
und Banken – dazu, die Geschäftsidee und das Entwicklungspotenzial
eines Unternehmens zu bewerten. Wichtige Bestandteile sind daher
der Investitions-, der Finanzierungs-, der Liquiditätsplan und die
Rentabilitätsvorschau. Der Planungszeitraum umfasst meist drei bis
fünf Jahre.
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Buyback
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Rückkauf von Anteilen an einem jungen Unternehmen (Start-up), die eine Risikokapitalgesellschaft (Venture- Capital-Gesellschaft) hält, durch Altgesellschafter.
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