-
Obligationen
-
Schuldverschreibungen, die das Recht auf Rückzahlung des Nennwerts zuzüglich einer Verzinsung verbriefen.
Anleihen werden von der "öffentlichen Hand", von
Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft.
Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch
Fremdkapital. Der Gesamtbetrag einer Anleihe teilt sich auf
kleinere Teilbeträge von mindestens 50 Euro auf. Die wichtigsten
Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und
Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind
gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch
zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt. Nach der Art ihrer
Verzinsung unterscheidet man:
Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit
Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit Anleihen
ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Synonyme: Bonds, Festverzinsliche Wertpapiere, Renten,
Schuldverschreibungen
-
Omega (Optionsscheine)
-
Maß für die Preiselastizität und Hebelwirkung eines Optionsscheins.
Das Omega gibt den Prozentsatz an, um den sich der Kurs eines
Optionsscheins bei einer Preisänderung des Basiswertes um ein
Prozent theoretisch verändert. Im Gegensatz zum einfachen Hebel,
der eine gleich starke absolute Preisänderung von Optionsschein und
Basiswert unterstellt, misst das Omega durch die Berücksichtigung
des Delta die tatsächliche Hebelwirkung des Optionsscheins.
-
Open Market (Freiverkehr)
-
Börsenreguliertes Marktsegment, in dem neben einigen deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Anleihen und Optionsscheine gehandelt werden.
Im Open Market (Freiverkehr) an der Börse Frankfurt werden neben
deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher
und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine
gehandelt. Er ist am 1. Mai 1987 durch den Zusammenschluss des
„Geregelten Freiverkehrs“ und des „Ungeregelten Freiverkehrs“
entstanden. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i. S. v. §
2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Die Basis für die
Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr bilden die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den
Freiverkehr. Es gibt nur wenige formale
Einbeziehungsvoraussetzungen und kaum Folgepflichten für den
Emittenten.
Wesentliche Einbeziehungskriterien:
Antrag auf Einbeziehung: Er muss eine genaue Bezeichnung des
einzubeziehenden Wertpapiers und Angaben darüber enthalten, an
welchem in- oder ausländischen organisierten Markt bereits Preise
für dieses Wertpapier festgestellt werden. Bei Wertpapieren, die an
keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller
nähere Angaben über den Emittenten in Form eines Exposés vorlegen,
das eine zutreffende Beurteilung ermöglicht.
Der Antrag auf Einbeziehung eines Emittenten muss schriftlich von
einem an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen ?
Marktteilnehmer gestellt werden.
Der Antragsteller hat die Deutsche Börse AG über wesentliche
Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten
unverzüglich und schriftlich zu informieren.
Publikationssprache ist Deutsch oder Englisch.
Seit Oktober 2005 wird der Freiverkehr als Open Market bezeichnet.
Der Entry Standard ist ein Teilbereich des Open Market mit erhöhten
Transparenzstandards.
-
Open Outcry
-
Kommunikationsform zwischen Händlern und Maklern im Präsenzhandel.
Beim Open Outcry werden Wertpapierpreise und -umsätze per Zuruf
oder Handzeichen übermittelt.
-
Opération blanche
-
Methode zur Berechnung der langfristigen Wertentwicklung einer Aktienanlage
Der Grundgedanke der Opération-blanche-Methode: Bei einem
bestimmten Anlagebetrag wächst der Aktienbestand aus sich heraus,
d. h. ohne zusätzliche Mittel von außen. Dabei werden neue Aktien
durch Dividendenzahlungen und den Verkauf von Bezugsrechten
finanziert. Dazu werden z. B. bei einer Kapitalerhöhung so viele
Bezugsrechte verkauft, dass die jungen Aktien ohne zusätzlichen
eigenen Mitteleinsatz gekauft werden können. So vergrößert sich die
Anzahl der Aktien, der absolute Anlagebetrag bleibt jedoch vor und
nach der Kapitalerhöhung gleich.
-
Operativer Gewinn
-
Gewinn eines Unternehmens.
Der operative Gewinn ist der Gewinn, den ein Unternehmen mit
seinen Geschäftsfeldern erzielt, z.B. aus dem Verkauf selbst
hergestellter Produkte. Zum operativen Gewinn gehören nicht
Verkaufserlöse von Tochtergesellschaften und Firmenanteilen oder
Erträge aus Finanzanlagen.
-
Option
-
Standardisiertes, an einer Terminbörse gehandeltes Kauf- oder Verkaufsrecht auf einen Basiswert.
Eine Option ist das verbriefte Recht, aber nicht die Pflicht,
eine bestimmte Menge eines Basiswertes (z. B. Aktien) zu einem
vereinbarten Preis (Basispreis) innerhalb eines festgelegten
Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben
(Kaufoption/Call) oder zu veräußern (Verkaufsoption/Put).
Optionen sind eigenständige Finanzinstrumente aus der Gattung der
Termingeschäfte. Der Optionskäufer zahlt dem Verkäufer für das
Ausübungsrecht einen Optionspreis (Optionsprämie). Dafür
verpflichtet sich der Verkäufer, wenn die Option ausgeübt wird, den
Basiswert gegen Zahlung des Basispreises bereitzustellen oder zu
übernehmen. Nimmt der Optionsinhaber sein Ausübungsrecht aber nicht
in Anspruch, erlischt das Optionsrecht am Ende der Laufzeit und die
Option verfällt. Da die Entscheidung zur Ausübung allein der Käufer
des Optionsrechts trifft, wird diese Gattung von Termingeschäft
auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet.
-
Optionsanleihe
-
Festverzinsliche Schuldverschreibung mit zusätzlichen Optionsscheinen.
Optionsanleihen unterscheiden sich von normalen Anleihen durch
die Zugabe von Optionsscheinen. Diese berechtigen den Inhaber,
Aktien des Emittenten in der Regel nach einer bestimmten Frist zu
einem festgelegten Kurs zu beziehen. Mit Beginn der Optionsfrist
kann der Anleger über die Optionsscheine getrennt verfügen und
diese an der Börse verkaufen. Die Anleihen notieren anschließend
mit dem Kurszusatz „ex“.
Emittenten profitieren von den relativ günstigen
Fremdkapitalzinsen, die sie bei einer Optionsanleihe zahlen.
Zusätzlich erhalten sie Eigenkapital zu einem vergleichsweise hohen
Ausgabekurs, falls die Option ausgeübt wird.
Anleger profitieren neben den festen Zinszahlungen von
Kurssteigerungen der Aktie.
-
Optionsprämie
-
Geldbetrag, den der Käufer einer Option bei Kontraktabschluss an den Verkäufer zu zahlen hat. Als Gegenleistung räumt dieser ihm das Optionsrecht zum Basispreis ein.
Synonyme: Optionspreis, Prämie, Premium. Die Höhe der
Optionsprämie wird durch den inneren Wert der Option und den
Zeitwert bestimmt. Zur rechnerischen Bestimmung eines fairen
Optionspreises werden in der Regel Optionspreismodelle wie das
Black-Scholes-Modell benutzt.
-
Optionspreis
-
Preis, den der Optionskäufer bei Kontraktabschluss an den Verkäufer (Stillhalter) zahlt. Als Gegenleistung räumt dieser ihm das Optionsrecht zum Basispreis ein.
Die Höhe des Optionspreises wird durch den inneren Wert der
Option und den Zeitwert bestimmt. Zur rechnerischen Bestimmung
eines fairen Optionspreises werden in der Regel
Optionspreis-Bewertungsmodelle, wie das Black-Scholes-Modell,
benutzt. Der Optionspreis wird auch als Optionsprämie bezeichnet.
Synonyme: Optionprämie, Prämie, Premium
-
Optionsschein
-
Wertpapier, das das Recht, nicht aber die Verpflichtung verbrieft, eine bestimmte Menge eines zugrunde liegenden Gegenstands oder Basiswertes zu einem bestimmten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).
Es gibt zwei Arten von Optionsscheinen: Optionsscheine aus
Optionsanleihen (traditionelle Optionsscheine) und sog. Naked
Warrants.
Traditionelle Optionsscheine werden in Verbindung mit der Emission
einer Optionsanleihe begeben, verbriefen jedoch selbstständige
Rechte. Der Emittent des Optionsscheins ist gleichzeitig Emittent
des Basiswertes. Traditionelle Optionsscheine werden an einer Börse
gehandelt und können amtlich notieren.
Naked Warrants sind Optionsscheine, die ohne gleichzeitige Emission
einer Optionsanleihe und vor allem von Banken und
Wertpapierhandelshäusern begeben werden, wobei diese nicht Emittent
des Basiswertes sein müssen.
Inzwischen sind Naked Warrants die bei weitem gebräuchlichste
Optionsscheinform. Rechtlich handelt es sich dabei um verbriefte
Schuldverschreibungen. Investoren verwenden sie meist, um bestimmte
Handelsstrategien umzusetzen, seltener als
Absicherungsinstrument.
Einen aktuellen Marktüberblick über den Handel mit Optionsscheinen
finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Hebelprodukte .
-
Optionsverhältnis
-
Anzahl der Einheiten eines Basiswertes, die ein Optionsscheininhaber bei der Ausübung der Option kaufen oder verkaufen kann.
Synonym: Bezugsverhältnis
-
Order
-
Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Handelsobjekten am Kassa- oder Terminmarkt.
Eine Order muss folgende Angaben enthalten, damit sie bearbeitet
werden kann:
Wertpapierkennnummer (WKN), ISIN oder Symbol
Auftragsart (Kauf/Verkauf)
Auftragsvolumen (Stück/Nominal)
Limit oder Billigst/Bestens
Ordergültigkeit
Börsenplatz oder Plattform (z. B. Xetra®)
Es gibt limitierte und unlimitierte Orders: Limitierte Orders
enthalten einen maximalen Preis (Kaufauftrag) bzw. einen
Mindestpreis (Verkaufsauftrag); für unlimitierte Orders gilt die
Maßgabe, sie billigst (Kaufaufträge) bzw. bestens
(Verkaufsaufträge) zum nächstmöglichen Preis auszuführen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Order für alle Werte zu
limitieren und sich so vor allzu großen Kursschwankungen zu
schützen.
Zusätzlich ist es möglich, sog. Stop-Orders zu setzen, die
ausgeführt werden, sobald eine bestimmte Kursschwelle erreicht oder
unterschritten ist.
-
Orderbuch
-
Buch, das einen Überblick über die aktuelle Auftragslage für ein spezifisches Handelsinstrument gibt.
In einem Orderbuch werden alle Aufträge gesammelt und nach Kauf-
und Verkaufsaufträgen sowie Limits sortiert. Auf Basis dieser
Auftragslage ermittelt der Skontroführer den Börsenpreis.
In vollelektronischen Handelssystemen werden die Preise nach
vorgegebenen Algorithmen festgestellt.
Heutzutage werden Orderbücher in elektronischer Form geführt. Das
Orderbuch im Parketthandel ist nur bestimmten Personengruppen, das
Orderbuch des Handelssystems Xetra® dagegen für alle
Handelsteilnehmer einsehbar (offenes Orderbuch).
-
Orderbuchstatistik
-
Kurs- und Umsatzstatistik für den Kassamarkt
Die Orderbuchstatistik der Deutschen Börse erfasst alle Umsätze
im Orderbuch von Xetra® und Xontro (Präsenzhandel). Die Statistik
zählt alle Umsätze einfach.
-
Ordergültigkeit
-
Zeitliche Festlegung, wann oder bis wann eine Order ausgeführt wird.
Tagesgültige (Good-for-day-Order) gelten nur für den laufenden Handelstag, an dem sie aufgegeben werden. Datumsbezogene (Good-till-date-Order) sind bis zu einem angegebenen Datum gültig. Unbefristete (Good-till-canceled-Order) bleiben so lange im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder manuell annulliert werden, oder nach 360 Tagen gelöscht werden. In Bezug auf die Gültigkeit gibt es folgende Orderzusätze: tagesgültig (Good-for-day), gültig bis zu einem bestimmten Datum (Good-for-date) oder unbefristet (Good-till-cancel). Dabei bleiben offene Order maximal 360 Tage stehen. Ein Beispiel: Wenn Sie Ihren Auftrag für die 100 XY-Aktien noch am gleichen Handelstag ausgeführt haben wollen, geben Sie tagesgültig als Zusatz an. Kommt die Order nicht zur Ausführung, wird sie bei Handelsende gelöscht. Geben Sie eine tagesgültige Order außerhalb der Handelszeit auf, dann gilt der Zusatz für den nächsten Handelstag. Sie sollten darauf achten, ob - wie bei einigen Online-Banken und Brokern üblich - eine bestimmte Gültigkeit voreingestellt ist. Falls Sie dies übersehen, könnte Ihnen z. B. bei einem automatisch ‚tagesgültigen‘ Auftrag passieren, dass Ihre Order nicht ausgeführt wird – vor allem, wenn es sich um einen Nebenwert mit geringer Handelsaktivität handelt oder Ihr Limit sehr eng war.
-
Orderrouting
-
Gezielte Übermittlung einer Wertpapierorder an einen Handelsplatz.
Banken übermitteln ihre Wertpapierorders zumeist elektronisch
über Xontro an den Parketthandel oder über eine
Orderrouting-Schnittstelle an das Handelssystem Xetra®.
-
Ordertyp
-
Mit Orderzusätzen legen Anleger fest, wie eine Order ausgeführt wird. Grundsätzlich gibt es zwei Typen von Kauf- oder Verkaufaufträgen, nämlich Market-Orders oder Limit-Orders. Stop-loss-Aufträge sind eine Form der Limit-Orders.
Market-Orders werden zum bestmöglichen Kurs ausgeführt. Sind es
Billigst-Kaufaufträge, so werden die Papiere zum geringstmöglichen
Kurs gekauft. Bei Bestens-Verkaufsaufträgen werden die Papiere zum
höchstmöglichen Kurs verkauft.
Bei einer Limit-Order dagegen geben Sie eine Preisober- bzw.
-untergrenze an, bis zu der der Auftrag ausgeführt werden
soll.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie wollen 100 Aktien von der
XY AG. Der Kurs des Titels liegt zu diesem Zeitpunkt bei 10 Euro.
Wenn Sie dies bei Ihrer Bank als Market-Order in Auftrag geben,
dann bekommen Sie die von Ihnen gewünschten 100 Stück zu dem Preis,
zu dem sie gegenwärtig im Orderbuch erhältlich sind. Das kann dann
durchaus ein höherer Kurs sein. Mit einer Limit-Order können Sie
den Kaufpreis nach oben begrenzen, etwa bei 10,10 Euro.
Limit-Orders sind in der Regel günstiger für die Anleger, besonders
bei Titeln in „engen“ Märkten oder mit hoher Volatilität. Hier kann
es leicht passieren, dass man zu übersteigerten Ausreißerkursen
bedient wird. Liegt jedoch das Hauptinteresse eines Investors auf
der Ausführung, so ist eine Market-Order empfehlenswerter.
Verluste stoppen
Eine der wichtigsten Begrenzungsform für Privatinvestoren ist der
Stopp-Zusatz. Mit diesem Instrument sollen mögliche Verluste oder
angefallene Gewinne geschützt werden. Eine Stopp-Order ist ein
Auftrag, Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, sobald sie auf einen
vorher festgelegten Preis sinken oder steigen, den so genannten
Stoppkurs. Ist dieser Kurs einmal erreicht, geht der Auftrag als
normale Market-Order in das Orderbuch und wird zum bestmöglichen
Preis ausgeführt. Dabei unterscheidet man zwischen einer Stop-sell-
und einer Stop-buy-Order.
Eine Stop-sell-Order – ein Stoppauftrag zum Verkauf - wird unter
den gegenwärtigen Kurs gesetzt. Die Order tritt nur dann in Kraft,
wenn der Wert zum Stopppreis oder darunter gehandelt wird. Sie
verwandelt dann zu einer Bestens-Verkaufs-Order. Wenn
Stop-sell-Orders zur Verlustbegrenzung eingesetzt werden,
bezeichnet man sie auch als Stop-loss-Auftrag.
Das bedeutet: Sie haben Ihre 100 Titel der XY-Aktie zu 10 Euro
gekauft. Das Papier steigt zunächst bis auf 15 Euro und gibt dann
wieder etwas nach. Sie möchten aber den bereits gemachten Gewinn
nicht vollständig verlieren, deswegen setzen Sie eine
Stop-sell-Order bei 13,50 Euro. Sollte dieser Kurs erreicht werden,
wird die Order bestmöglich ausgeführt.
Eine Stop-buy-Order - ein Stoppauftrag zum Kauf – wird über den
gegenwärtigen Kurs gesetzt. Die Order tritt nur dann in Kraft, wenn
der Markt zum Stopppreis oder darüber gehandelt wird. Sie wird dann
zu einer Billigst-Kauf-Order.
Beispielsweise: Die XY-Aktie liegt bei 8 Euro. Sie glauben, dass
sie mittelfristig großes Potential hat, wollen aber erst dann in
den Titel einsteigen, wenn er sich etwas nach oben bewegt hat. Sie
setzen eine Stop-buy-Order bei 10 Euro.
Der Vorteil von Stop-Orders liegt darin, dass Investoren nicht
laufend den Markt und die Performance der jeweiligen Aktien
überwachen müssen. Sie haben jedoch einen Nachteil: Sehr
kurzfristige Kursrückschläge in einem Aufwärtstrend zum Beispiel
können den Stopp auslösen. Man spricht in diesem Fall häufig von
„unfreiwillig ausgestoppt werden“.
Außerdem sind Stopps keine Garantie zur Verlustbegrenzung. Denn sie
werden bei Berührung des Stoppkurses in Market-Orders umgewandelt.
Wenn dann keinen Gegenangebot vorliegt, wird der Auftrag gar nicht
oder zu weit schlechteren Kursen als dem Stopppunkt ausgeführt
werden. Dies passiert häufig bei Kursrutschen, wenn viele
Investoren aus einem Wert ‚raus’ wollen.
Für beide Ordertypen gibt es drei weitere Zusatzarten: Zum einen
sind das die Begrenzungen der Geltungsdauer mit den sogenannten
Gültigkeitsbeschränkungen, zum anderen die Bestimmungen, wie eine
Order im fortlaufenden Handel ausgeführt werden soll. Hinzu kommen
Handelsbeschränkungen, die eine Order auf den fortlaufenden Handel
oder auf eine der mehrfach täglichen Auktionen festlegen.
Banken bieten häufig nicht alle Orderzusätze an. Im Börsenspiel
sind aus Gründen der Komplexität nur die Typen Market- und
Limit-Orders eingerichtet.
-
Outperformance-Zertifikat
-
Papier, das ab einer festgelegten Kursschwelle überproportional an Kursänderungen des Basiswertes partizipiert.
Outperformance-Zertifikate ermöglichen Anlegern eine
überproportionale Gewinnentwicklung im Vergleich zu einem
Direktinvestment in eine Aktie, einen Rohstoff oder einen Index.
Klassische Outperformance-Zertifikate sind mit einem Basispreis und
einer Partizipationsrate ausgestattet. Beide Merkmale werden bei
der Emission festgelegt. Ab der Kursschwelle reagiert der Preis des
Zertifikats mit einer Partizipationsrate von über 100 Prozent auf
die Kursentwicklung des Basiswertes. Für diese erhöhte Gewinnchance
verzichten Investoren im Gegenzug auf die Vereinnahmung einer
eventuell gezahlten Dividende. Diese wird in eine Optionskomponente
investiert, die die Outperformance verursacht. Die höhere
Partizipationsrate gilt oberhalb der Kursschwelle auch bei
Verlusten. Unterhalb des Basispreises gehen die Anleger kein
größeres Risiko als beim Direktinvestment ein. Bei Fälligkeit
bekommt der Investor pro Zertifikat mindestens den Kurswert der
Aktie zurückgezahlt.
Subtypen des Outperformance-Zertifikats sind
Protect-Outperformance- und Bandbreiten-Zertifikate, die zudem mit
Sicherheitsschwellen ausgestattet sind. Gängige Markennamen der
Emittenten sind Express-, Sprint-, Bandbreiten-, Sidestep-, Double
Chance- und Touchdown-Zertifikate.
-
Over-the-Counter-Markt (OTC-Markt)
-
Außerbörslicher Markt für Wertpapiere.
Ein Over-the-Counter-Markt ist nicht lokalisiert und hat keine
festen Handelszeiten. Die Preise werden an diesem Markt frei
ausgehandelt. Die Transaktionen finden außerhalb der Verantwortung
einer Börse statt, unterliegen aber den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen für den Wertpapierhandel.
In den USA ist der „over-the-counter market“ der dortige
Freiverkehrsmarkt für Aktien und Anleihen im Interbankenhandel.
|