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Paasche-Index
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Preisindex, der die historische Wertänderung eines aktuellen Portfolios darstellt.
Der Paasche-Index gibt die Wertentwicklung eines aktuellen
Aktienportfolios gegenüber der Basisperiode unter Verwendung der
aktuellen Gewichtungsfaktoren wieder.
Das Portfolio wird somit laufend an aktuelle Änderungen in den
Gewichtungen angepasst. Damit erfasst der Paasche-Index die
Struktur des Marktes so aktuell wie möglich.
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Parkettbörse
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Traditioneller Börsenhandel, bei dem sich die Handelsteilnehmer zu festen Zeiten physisch an einem Ort (Börsensaal) treffen, um Geschäfte im eigenen Namen oder im Auftrag von Kunden abzuschließen (Parketthandel).
Synonym: Präsenzbörse; Gegensatz: Computerbörse. Nach den
Gepflogenheiten einer Parkettbörse genügt für die Rechtswirksamkeit
eines Geschäfts das gesprochene Wort (Open Outcry).
Handelsteilnehmer an einer Parkettbörse sind Skontroführer,
Finanzdienstleister, Kreditinstitute und deren Börsenhändler.
Skontroführer üben ihre Tätigkeit im Börsensaal in besonders
abgegrenzten Zonen, den sog. Maklerschranken, aus.
An der Börse Frankfurt wird der Handel über Xontro abgewickelt. Im
Gegensatz zum vollelektronischen Handelssystem Xetra® werden
Aufträge von Skontroführern ausgeführt. Dies kann besonders in
weniger liquiden Werten vorteilhaft sein. V. a. Privatanleger
nutzen die Parkettbörsen, da die Skontroführer in den größten
deutschen Aktien Teilausführung vermeiden.
Anleihen sowie die meisten Anlage- und Hebelprodukte werden
ausschließlich über die Parkettbörse gehandelt.
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Pensionsgeschäft
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Verkauf eines Wertpapiers mit gleichzeitiger Vereinbarung eines Termins für den Rückkauf.
Pensionsgeschäfte werden vor allem zwischen Banken
abgeschlossen. Sie beschaffen sich dadurch vorübergehend liquide
Mittel. Synonym: Repo-Geschäft (Repurchase-Agreement)
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Performance-Index
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Index, der im Gegensatz zum Kursindex um Dividenden und Kapitalveränderungen bzw. Zinszahlungen bereinigt wird.
Die wichtigen Aktien- und Rentenindizes werden von der Deutschen
Börse zugleich als Kursindizes und Performance-Indizes berechnet.
Dividenden- und sonstige Zahlungen an die Aktionäre werden bei der
Berechnung eines Aktien-Performance-Index in das fiktive Portfolio
reinvestiert. Renten-Kursindizes werden unter Berücksichtigung des
Zinsertrags – d. h. Reinvestition des abdiskontierten
durchschnittlichen Jahreskupons – berechnet.
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Performance-Messung (Optionsschein)
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Die Deutsche Börse AG überprüft fortlaufend die Leistungen der Emittenten im Handel der Optionsscheine, Zertifikate und Reverse Convertibles anhand bestimmter Kriterien.
Die Ergebnisse dieser Performance-Messung werden regelmäßig auf
www.xetra.de veröffentlicht. Sie finden sich in der Detailansicht
des entsprechenden Wertpapiers. Anhand der Ergebnisse können
Investoren die Leistungen der Emittenten nach den für sie wichtigen
Kriterien miteinander vergleichen und in die Anlageentscheidung
einbeziehen.
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Pfandbrief
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Langfristige Schuldverschreibung, die der Finanzierung von Baukrediten dient.
Pfandbriefe sind ähnlich ausgestattet wie Anleihen. Durch das
Vorhandensein einer sog. Deckungsmasse sind sie jedoch besonders
gut besichert: Ein Treuhänder kontrolliert, dass die emittierten
Pfandbriefe zu jeder Zeit in gleicher Höhe durch
grundpfandrechtlich besicherte Darlehen („Hypotheken“) mit
mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sind.
Pfandbriefe haben oft eine lange Laufzeit – zum Teil beträgt diese
über 25 Jahre. Vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit darf der
Pfandbriefgläubiger nicht kündigen.
Pfandbriefe werden an der Börse amtlich gehandelt. Die Bezeichnung
„Pfandbrief“ ist gesetzlich geschützt.
Die Emission von Pfandbriefen ist seit 19. Juli 2005 im
Pfandbriefgesetz (PfandBG) geregelt.
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Platzierung
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Gezielte Unterbringung (Verkauf) einer Emission am Markt.
Von einer erfolgreichen Platzierung spricht man zumeist, wenn
der Markt einen Großteil der Papiere abgenommen hat.
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Platzierungsvolumen
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Gesamtwert einer Neuemission.
Das Platzierungsvolumen gibt den Wert aller Aktien einer
Neuemission an. Es berechnet sich durch Multiplikation des
Emissionspreises mit der Anzahl der platzierten Aktien. Die Zahl
der Aktien setzt sich zusammen aus neu emittierten Aktien und
Verkäufen von Altaktionären. Das im Rahmen einer Neuemission
erhaltene Kapital fließt in der Regel dem Unternehmen und den
Altaktionären zu, je nach Gestaltung des Verkaufsangebots. Das
Platzierungsvolumen erhöht sich bei großer Nachfrage, wenn die
Mehrzuteilungsoption, der sog. Greenshoe, ausgeübt wird.
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Plusankündigung
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Ankündigung eines Börsenpreises durch den Skontroführer, der gegenüber der letzten Kursnotiz oder der zuletzt genannten Taxe erheblich höher sein wird
Plusankündigungen weisen auf erhebliche Kurssteigerungen bei
einem Wertpapier hin. Auf der Maklertafel im Börsensaal werden
diese Aktien mit einem Plus gekennzeichnet. Nach der Höhe der
Kursveränderung unterscheidet man einfache "+", doppelte "++" und
dreifache "+++" Plusankündigungen. Im Einzelnen gilt: · Bei Aktien
werden Kursveränderungen von mehr als 5 bis 10 Prozent des
Kurswertes mit "+", von mehr als 10 bis 20 Prozent mit "++" und von
mehr als 20 Prozent mit "+++" unter Angabe einer Taxe angekündigt.
· Kursveränderungen bei Wandelschuldverschreibungen,
Optionsanleihen mit Optionsschein und Genussscheinen werden wie
Kursveränderungen von Aktien behandelt. Bei Genussscheinen ohne
Optionsschein, die auf der Grundlage des Gesetzes über das
Kreditwesen begeben werden, zeigt der Skontroführer eine erwartete
Veränderungen von mehr als 1,5 Prozent des Nennwertes mit "+" und
von mehr als 3 Prozent mit "++" an. · Bei Rentenwerten werden
Kursveränderungen von über 1,5 Prozent des Nennwertes mit "+", von
über 3 Prozent des Nennwertes mit "++" angekündigt. ·
Kursveränderungen bei Optionsscheinen von mehr als 10 bis 20
Prozent des Kurswertes werden mit "++", von mehr als 20 Prozent mit
"+++" angekündigt. Bei Plusankündigungen darf der Kurs erst nach
einer angemessenen Frist und nur im Einvernehmen mit einem
aufsichtsführenden Mitglied des Börsenvorstandes, dessen Vertreter
oder einem aufsichtsführenden Mitglied des
Börsenaufsichtsausschusses festgestellt werden. Im Einvernehmen mit
der aufsichtsführenden Person kann der Skontroführer den Beginn der
Notierung eine angemessene Zeit hinausschieben oder bei variabel
gehandelten Werten die Notierung mit der Feststellung des
Einheitskurses beginnen.
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Poolfaktor
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Faktor, um den eine Anleihe in Raten zu regelmäßigen Terminen getilgt wurde.
Der Poolfaktor ist ein Maß für Teiltilgungen einer Anleihe und
wird mit dem Nominalbetrag verrechnet. Am Anfang beträgt er 1 und
läuft dann sukzessiv gegen 0, also 1 mal 100, 0,9 mal 100 usw. Eine
andere Möglichkeit der Ratentilgung ist, zu festgelegten Terminen
jeweils einen bestimmten Prozentsatz abzuziehen, z. B. 10 Prozent
von 100, dann 10 Prozent von 90 und so weiter.
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Prämie
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Preis, den der Optionskäufer bei Kontraktabschluss an den Verkäufer (Stillhalter) zahlt. Als Gegenleistung räumt dieser ihm das Optionsrecht zum Basispreis ein.
Die Höhe des Optionspreises wird durch den inneren Wert der
Option und den Zeitwert bestimmt. Zur rechnerischen Bestimmung
eines fairen Optionspreises werden in der Regel
Optionspreis-Bewertungsmodelle, wie das Black-Scholes-Modell,
benutzt. Der Optionspreis wird auch als Optionsprämie bezeichnet.
Synonyme: Optionsprämie, Optionspreis, Premium
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Präsenzbörse
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Klassischer Börsentyp, bei dem der Handel in einem Börsensaal stattfindet.
An einer Präsenzbörse treffen sich Skontroführer, Freimakler und
Händler während fester Geschäftszeiten, um zu handeln.
Charakteristisch ist die persönliche Kommunikation zwischen den
Marktteilnehmern.
Durch den Computerhandel hat die Präsenzbörse stark an Bedeutung
verloren. Zurzeit gibt es in Deutschland noch acht Präsenzbörsen
für den Wertpapierhandel: Die Wertpapierbörsen in Berlin, Bremen,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München und
Stuttgart.
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Preissensitivität
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Dynamische Kennzahl, die die Preisänderung eines Optionsscheins bei einer Preisänderung des Basiswerts misst.
Die Preissensitivität kann bei einem Call Werte zwischen Null
und Eins, bei einem Put Werte zwischen Null und minus Eins
annehmen. Optionsscheine, die "weit aus dem Geld" sind, werden von
Preisänderungen des Basiswerts verhältnismäßig gering berührt und
haben daher eine Preissensitivität nahe bei Null. Ein Optionsschein
dagegen, der "tief im Geld" ist, besteht fast vollständig aus einem
inneren Wert. Die Wertentwicklung des Optionsscheins und des
Basiswerts verläuft fast parallel. Die Preissensitivität ist nahe
bei Eins bzw. minus Eins. Synonyme: Delta (Optionsscheine)
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Premium
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Preis, den der Optionskäufer bei Kontraktabschluss an den Verkäufer (Stillhalter) zahlt. Als Gegenleistung räumt dieser ihm das Optionsrecht zum Basispreis ein.
Die Höhe des Optionspreises wird durch den inneren Wert der
Option und den Zeitwert bestimmt. Zur rechnerischen Bestimmung
eines fairen Optionspreises werden in der Regel
Optionspreis-Bewertungsmodelle, wie das Black-Scholes-Modell,
benutzt. Der Optionspreis wird auch als Optionsprämie bezeichnet.
Synonyme: Optionprämie, Optionspreis, Prämie
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Premium Margin
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Täglich berechnete Sicherheitsleistung, die der Options-Stillhalter für die Glattstellung der Position zum Tagesendwert zahlt.
Die Premium Margin wird täglich für alle Optionen berechnet,
deren Käufer die Optionsprämie in voller Höhe bezahlt haben. Führt
eine Kursveränderung des Basiswerts zu einem Anstieg der
Glattstellungskosten, ist der Stillhalter zur Auffüllung der
Premium Margin verpflichtet. Der Optionskäufer braucht keine Margin
zu hinterlegen, da er lediglich das Recht und nicht die
Verpflichtung zur Ausübung der Option erwirbt. Sein maximales
Risiko besteht darin, den Kontrakt verfallen zu lassen. Bei
Optionen auf Futures wird keine Premium Margin erhoben, da die
Kontraktpartner einen täglichen Gewinn- und Verlustausgleich
durchführen.
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Primärmarkt
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Finanzmarkt für die erstmalige Ausgabe von Wertpapieren (Emission) und deren Verkauf (Platzierung).
Synonym: Emissionsmarkt; Gegensätze: Sekundärmarkt,
Umlaufmarkt
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Prime All Share
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Index, der die Wertentwicklung aller Aktien im Prime Standard abbildet.
Der Prime All Share misst die Entwicklung des gesamten Prime
Standard. Er ist eingeteilt in 18 Branchenindizes, die wiederum in
62 Industriegruppen gegliedert sind.
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Prime Standard
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Teilbereich des Regulierten Marktes der Deutschen Börse für Unternehmen, die besonders hohe Transparenzstandards erfüllen.
Die Aufnahme in den Prime Standard setzt die Erfüllung der
folgenden Transparenzanforderungen voraus:
Abschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS oder
US-GAAP)
Veröffentlichung von Quartalsberichten auch in Englisch
Pflege eines Unternehmenskalenders
Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr
Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer
Sprache
Die Aufnahme in den Prime Standard ist Voraussetzung für die
Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse (DAX®,
MDAX®, SDAX®, TecDAX®).
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Privatplatzierung
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Sonderform eines Börsengangs: Wertpapiere eines Unternehmens werden nur einem ausgewählten Investorenkreis und nicht öffentlich über die Börse angeboten.
Wenn ein Unternehmen seine Aktien an der Börse notieren lassen
möchte, kann entweder das Unternehmen selbst (Selbstemission) oder
die Emissionsbank (Fremdemission) die Aktien an ausgewählte
Investoren verkaufen.
Handelt es sich bei den Anteilseignern ausschließlich um sog.
qualifizierte Anleger (Banken, Fonds o. Ä.) oder sind es innerhalb
der gesamten EU weniger als 100 nicht qualifizierte Anleger,
unterliegt das Unternehmen nicht der Prospektpflicht (siehe Art. 2
Abs. 1e EU-PR Europäische Prospektrichtlinie).
Die angebotenen Aktien können aus dem Besitz der Altaktionäre oder
aus einer Kapitalerhöhung stammen.
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Prospekt
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Publikation eines Wertpapieremittenten, in der er gesetzlich vorgegebene Verkaufs- und Unternehmensinformationen veröffentlicht.
Ein Wertpapierprospekt enthält alle wesentlichen Informationen
über das Wertpapier selbst und über den Emittenten, insbesondere
die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit
sowie Angaben zu den an der Emission beteiligten Organen und
Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit des
Inhalts sind der Emittent und das Emissionskonsortium
(Prospekthaftung).
Jeder Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich
angeboten werden oder zum Handel an einem inländischen
organisierten Markt zugelassen werden sollen, muss einen
Wertpapierprospekt veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht
und Ausnahmen hiervon ergeben sich aus dem Wertpapierprospektgesetz
vom 22. Juni 2005. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
kann die Pflicht zur Prospektveröffentlichung im Hinblick auf die
Art des Angebots oder auf bestimmte Wertpapiere entfallen. So
besteht z. B. keine Pflicht, einen Prospekt zu veröffentlichen,
wenn die Wertpapiere nur sog. qualifizierten Anlegern (d. h.
Personen, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde
Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern, z. B.
Kreditinstitute) angeboten werden. Der Wertpapierprospekt darf erst
veröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Dokument auf
Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüft und die
Veröffentlichung in Form einer Billigung des Dokuments gestattet
hat.
Die Mindestangaben, die in einen Prospekt aufzunehmen sind, ergeben
sich aus der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 zur Umsetzung der
EU-Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG).
Der Wertpapierprospekt ist nach seiner Billigung durch die BaFin
bei der Behörde zu hinterlegen und spätestens einen Werktag vor
Beginn des Angebots bzw. vor Notierungsaufnahme zu veröffentlichen.
Für die Veröffentlichung stehen folgende Alternativen zur
Verfügung: Abdruck in einer überregionalen Wirtschafts- oder
Tageszeitung mit weiter Verbreitung, kostenlose Ausgabe in
gedruckter Form, Bereitstellung einer Datei, z. B. auf den
Internetseiten des Emittenten.
Seit Juli 2005 werden Wertpapier-Verkaufsprospekte bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegt.
Sie können in einer Internet-Datenbank eingesehen werden, unter
www.bafin.de .
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Prospekthaftung
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Haftung des Emittenten und des Emissionskonsortiums sowie aller Personen, von denen der Erlass des Prospekts ausgeht, für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Wertpapierprospekt.
Da der Wertpapierprospekt eine wichtige Grundlage für die
Anlageentscheidung des Käufers ist, muss er alle wesentlichen
Angaben enthalten, die dem Käufer ein zutreffendes Urteil über den
Emittenten und die Wertpapiere ermöglichen. Der notwendige Inhalt
eines Prospekts ist gesetzlich vorgegeben.
Enthält ein Prospekt nachweislich fehlerhafte oder unvollständige
Angaben, so kann der Erwerber der Wertpapiere unter bestimmten
Voraussetzungen die Rücknahme der Wertpapiere sowie den Ersatz der
mit dem Erwerb verbundenen Kosten verlangen. Wurden die Wertpapiere
bereits weiterveräußert, sind dem Geschädigten der erlittene
Verlust und ebenfalls die mit dem Erwerb sowie die mit der
Veräußerung verbundenen Kosten zu ersetzen.
Unter welchen Voraussetzungen der Anspruch besteht, ergibt sich aus
dem Börsengesetz und aus dem Verkaufsprospektgesetz. Danach kann
nur derjenige den Rücknahme- und Ersatzanspruch geltend machen, der
insbesondere nachweisen kann, dass:
der Erwerb der Wertpapiere nach Veröffentlichung des Prospekts und
innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen Angebot
bzw. nach der Notierungsaufnahme abgeschlossen war
die Wertpapiere aufgrund des Prospekts erworben wurden
die unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt zu einer
Minderung des Wertpapierpreises beigetragen haben
er die Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Angaben nicht
kannte.
Der Haftungsanspruch des Erwerbers verjährt ein Jahr nachdem der
Erwerber von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben
im Wertpapierprospekt Kenntnis erhalten hat, spätestens jedoch drei
Jahre nach der Veröffentlichung des Prospekts.
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Protective Put-Strategie
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Gedeckter Kauf einer Put-Option.
Bei dieser klassischen Wertsicherungsstrategie verfügen die
Käufer einer Put-Option gleichzeitig über den Basiswert. Bei einer
solchen Kombinationsstrategie sind die Verluste auf die Höhe der
gezahlten Put-Prämie begrenzt, an steigenden Aktienmärkten
partizipiert ein Investment dagegen fast vollständig, gegenüber
einem ungesicherten Portfolio reduziert lediglich um die
Optionsprämie.
Der DAXplus Protective Put-Index bildet die Strategie in den 30
DAX®-Werten ab.
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Provision
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Gebühr für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften
Anleger zahlen an Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen
pro Wertpapierorder eine Gebühr für die Orderübermittlung,
Orderbearbeitung und Orderabwicklung sowie das Unterhalten von
Dienststellen an den Präsenzbörsen. Die Provision beträgt bei
Aktien und Optionsscheinen im Allgemeinen 1 Prozent vom
Gesamtkurswert und bei Anleihen etwa 0,5 Prozent vom Nennwert oder
Kurswert, je nachdem, welcher Wert höher ist. Kunden und Bank
handeln den Prozentsatz frei aus, wobei Kreditinstitute
unterschiedliche Mindestprovisionen berechnen. Provisionen für
Wertpapiertransaktionen im Amtlichen Markt und Geregelten Markt
werden explizit auf der Wertpapierrechnung ausgewiesen. Im
Freiverkehr werden sie beim Wertpapierkauf in Form eines
Kurszuschlags oder beim -verkauf in Form eines Kursabschlags
berücksichtigt.
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Publikumsfonds
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Meist aktiv verwalteter Investmentfonds, der dem breiten Anlegerpublikum angeboten wird.
Alle an der Börse ohne Ausgabeaufschlag handelbaren Fonds finden
Anleger auf boerse-frankfurt.com im Bereich Fonds .
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Publizitätspflicht
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Pflicht eines Unternehmens, die Öffentlichkeit über die eigene wirtschaftliche Situation und deren mögliche Veränderung zu informieren
Das Publizitätsgesetz verpflichtet Aktiengesellschaften zur
regelmäßigen Veröffentlichung eines Jahresabschlusses und eines
Lageberichts. Darüber hinaus müssen börsennotierte Unternehmen
kursrelevante Tatsachen unverzüglich melden (Pflicht zur
Ad-hoc-Publizität). Die Deutsche Börse stellt an Unternehmen
zusätzliche Publizitätsanforderungen, wenn sie im Prime Standard
Segment gelistet sind: So müssen die Unternehmen neben dem
Jahresabschluss regelmäßig Quartalsberichte veröffentlichen,
mindestens eine Analystenkonferenz im Jahr halten und Ad-hoc
Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache publizieren. Die
Börsenorgane überwachen die Einhaltung der Publizitätspflicht.
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Punktindex
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Börsenindex, der auf der Basis von Kursen berechnet wird, die in relativ großen Zeitintervallen festgestellt werden
Ein Punktindex wird zumeist börsentäglich anhand von Kassakursen
berechnet. Er lässt, im Gegensatz zu einem Laufindex, der permanent
aus aktuellen Kursen berechnet wird, kurzfristige Preis- und
Marktentwicklungen des laufenden Handels unberücksichtigt.
Beispiele für Punktindizes der Deutschen Börse sind einige
Rentenindizes.
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Put (Optionsscheine)
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Option, die den Käufer berechtigt, einen bestimmten Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem im Voraus festgelegten Ausübungspreis bis oder zu einem bestimmten Termin zu verkaufen.
Synonym: Verkaufsoption. Käufer eines Puts erwarten, dass der
Preis des Basiswertes während der Laufzeit der Option fällt. Daher
erwirbt er das Recht, innerhalb der Laufzeit (amerikanische Option)
oder am Ende der Laufzeit (europäische Option) eine bestimmte
Anzahl des Basiswertes zu einem festgelegten Preis zu verkaufen.
Der Verkäufer eines Puts muss zu diesem Preis den Basiswert
abnehmen und erhält dafür vom Käufer eine Prämie. Die meisten
Optionen sehen jedoch keine tatsächliche Lieferung (effective
delivery) des Basiswertes, sondern einen Barausgleich vor.
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