BERLIN (dpa-AFX) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht ist aus Sicht von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ein wichtiges Signal an die Wählerinnen und Wähler. Diese wüssten nun, "es wird kein unkontrolliertes Anwachsen des Deutschen Bundestages mehr geben", sagte Bas nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das sei gut, weil es Planungssicherheit schaffe, die Kosten begrenze und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments stärke.
Der Bundestag wuchs bei der Wahl 2021 von 709 auf 736 Abgeordnete - und ist damit weiterhin das größte frei gewählte Parlament weltweit. Die Zahl der Abgeordneten wird durch die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition auf 630 Mandatsträger begrenzt.
Die von SPD, Grünen und FDP eingeführte Reform des Wahlgesetzes ist zwar in Bezug auf die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel verfassungswidrig. Ein Kernstück der Ampel-Reform - die Begrenzung des Bundestages auf 630 Abgeordnete und der Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten - hat dagegen Bestand.
Die Grundmandatsklausel sah im alten Wahlrecht vor, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Dies setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat.
Bas sagte: "Das Bundesverfassungsgericht hat das Herzstück des neuen Wahlrechts - die sogenannte Zweitstimmendeckung - bestätigt und in dem zentralen Punkt der Wahlrechtsreform für die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt."
Dass ein Wahlkreissieger künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehe, sei vom Gericht als verfassungsrechtlich zulässig erachtet worden. Dieser Teil der Reform war besonders von Politikern der CSU scharf kritisiert worden./abc/DP/nas