BERLIN (dpa-AFX) - Bei Gerichtsprozessen gegen große Konzerne sollen geschädigte Kleinaktionäre künftig einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen. Dieses Ziel verfolgt eine Reform des sogenannten Musterverfahrensgesetzes für Kapitalanleger, die der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat.
Verkürzt werden unter anderem die Fristen zwischen der Einzelklage vor einem Landgericht bis zum Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht. Zudem will man die Verfahren verschlanken, indem die Oberlandesgerichte mehr Rechte erhalten und die Zahl der Verfahrensbeteiligten reduziert wird. Außerdem haben geschädigte Anleger in Zukunft die Wahl, ob sie individuell klagen oder sich einem Musterverfahren anschließen wollen.
"Wenn wir unsere Bürgerinnen und Bürger zum Anlegen motivieren wollen, dann müssen wir auch ihre Rechte effektiv schützen", erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP).
Musterverfahren dienen grundsätzlich dazu, nicht Hunderte Klagen einzeln verhandeln zu müssen. Auf diesem Weg wurden etwa nach dem Kollaps des Wirecard-Konzerns die Schadenersatzklagen früherer Aktionäre gebündelt. Erst vor wenigen Wochen endete nach über 13 Jahren die juristischen Auseinandersetzungen zwischen der 2010 verstaatlichten Skandalbank Hypo Real Estate (HRE) und deren einstigen Aktionären./ax/DP/men