Ad hoc: MorphoSys AG platziert Neue Aktien aus einer Barkapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von rund EUR 102,7 Millionen
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EQS-Ad-hoc: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Ad hoc: MorphoSys AG platziert Neue Aktien aus einer Barkapitalerhöhung mit
einem Bruttoemissionserlös von rund EUR 102,7 Millionen
14.12.2023 / 07:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Planegg/München, 14. Dezember 2023
Ad hoc: MorphoSys AG platziert Neue Aktien aus einer Barkapitalerhöhung mit
einem Bruttoemissionserlös von rund EUR 102,7 Millionen
MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) (das "Unternehmen") hat ihr
gegenwärtiges Grundkapital von EUR 34.231.943 auf EUR 37.655.137 durch eine
vollständige Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals 2023-II erhöht.
Bezugsrechte der Aktionäre wurden ausgeschlossen. Die 3.423.194 neuen, auf
den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ("Neue
Aktien") wurden bei institutionellen Anlegern im Rahmen eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) zu einem Platzierungspreis
von EUR 30,00 je neuer Aktie platziert, was einem Bruttoemissionserlös von
rund EUR 102,7 Millionen entspricht.
Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel zugelassen und in die
bestehende Notierung der Aktien des Unternehmens im Teilbereich des
regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Neuen Aktien sind
vom 1. Januar 2023 an voll dividendenberechtigt. Die Lieferung und der erste
Tag des Handels der Neuen Aktien wird voraussichtlich am oder um den 19.
Dezember 2023 erfolgen.
Der Platzierungspreis entspricht einem Abschlag von 2,8% gegenüber dem
volumengewichteten 5-Tage-Durchschnittskurs (XETRA) der Aktien des
Unternehmens. Als Teil der Transaktion hat das Unternehmen vorbehaltlich
marktüblicher Ausnahmen einer zweimonatigen Lock-up-Periode zugestimmt.
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ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG
Ende der Insiderinformation
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Wichtige Hinweise
Nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung, Verbreitung oder
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Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Jurisdiktionen rechtlichen
Beschränkungen unterliegen, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments
oder der darin in Bezug genommenen Informationen sind, sollten sich über
diese Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung
dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze solcher
Jurisdiktionen darstellen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland
oder anderen Jurisdiktionen dar. Weder diese Mitteilung noch deren Inhalt
dürfen für ein Angebot in irgendeiner Jurisdiktion zu Grunde gelegt bzw. in
Verbindung mit einem solchen Angebot als verlässlich angesehen werden. Die
angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht nach den Vorschriften des
U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ('Securities
Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten und an eine U.S.
Person weder angeboten noch verkauft werden, sofern sie nicht registriert
oder von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act befreit
sind.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jeweils gültigen
Fassung) (die 'Order') fallen, oder (ii) Personen, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit umfangreichem Vermögen
[high net worth companies], Personengesellschaften, etc. (all diese Personen
werden gemeinsam als 'Relevante Personen' bezeichnet)). Auf diese
Veröffentlichung dürfen Personen, die nicht Relevante Personen sind, nicht
Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit,
auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, steht ausschließlich Relevanten
Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Mitteilung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich
an 'qualifizierte Anleger' im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
(Prospektverordnung).
Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, Privatanlegern im EWR oder im
Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden, und sollen diesen auch nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
'Privatanleger' eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Kriterien
erfüllt: (i) ein Privatkunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der
MIFID II Richtlinie; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in
der geänderten Fassung der 'Versicherungsvertriebsrichtlinie'), sofern
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Punkt (10) der MIFID II Richtlinie gilt. Folglich wurde kein gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 ('PRIIP-Verordnung') für das Angebot, den
Verkauf oder die anderweitige Zurverfügungstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Privatanleger im EWR erforderliches
Basisinformationsblatt erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf
der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung
an Privatanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der
PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren
Erwerb oder die Verteilung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen gestatten
würde, in denen dies rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser
Mitteilung gelangen, müssen sich über etwaige Beschränkungen informieren und
diese einhalten.
Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung
der Platzierung für die betreffenden Personen zu Rate ziehen.
Die neuen Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von
1933 in seiner geänderten Fassung (der "Securities Act") oder den
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit
der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und der geltenden
bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetze vor oder es handelt sich um
eine Transaktion, die diesen Anforderungen nicht unterliegt. Dementsprechend
wurden die neuen Aktien im Rahmen von Privatplatzierungen (i) in den
Vereinigten Staaten nur qualifizierten institutionellen Käufern gemäß Rule
144A des Securities Act und (ii) außerhalb der Vereinigten Staaten
qualifizierten Anlegern in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des
Securities Act angeboten und verkauft.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtete
sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Aktien nur an
Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind
("qualifizierte Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtete sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Aktien nur an
qualifizierte Anleger, bei denen es sich um Personen handelt, die (i) über
berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel
19(5) (Investment Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order")
fallen, (ii) die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies,
Unincorporated Associations, etc. ) der Order fallen, oder (iii) an die sie
anderweitig rechtmäßig weitergegeben werden darf; alle anderen Personen im
Vereinigten Königreich sollten keine Maßnahmen auf der Grundlage dieser
Bekanntmachung ergreifen und nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln
oder auf sie vertrauen.
Information für Vertreiber
Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber
durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen
Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der
MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder
Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, den
Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu evaluieren und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.
Zukunftsgerichtete Aussagen von MorphoSys
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die
MorphoSys-Gruppe. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
spiegeln die Einschätzung von MorphoSys zum Zeitpunkt dieser Mitteilung
wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die
dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und
die Liquidität, die Leistung oder die Erfolge von MorphoSys oder die
Ergebnisse der Branche wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder
zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und der Liquidität, der Leistung
oder den Erfolgen abweichen. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die
Finanzlage und die Liquidität von MorphoSys sowie die Entwicklung der
Branche, in der das Unternehmen tätig ist, mit diesen zukunftsgerichteten
Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder
Entwicklungen in zukünftigen Zeiträumen treffen. Zu den Faktoren, die zu
Abweichungen führen können. Zu den Faktoren, die zu Abweichungen führen
können, gehören die Tatsache, dass die Erwartungen von MorphoSys falsch sein
könnten, die inhärenten Ungewissheiten im Zusammenhang mit
Wettbewerbsentwicklungen, klinischen Studien und
Produktentwicklungsaktivitäten sowie behördlichen Zulassungsanforderungen,
die Abhängigkeit von MorphoSys von Kooperationen mit Dritten, die
Einschätzung des kommerziellen Potenzials seiner Entwicklungsprogramme und
andere Risiken, die in den Risikofaktoren im Jahresbericht von MorphoSys auf
Formular 20-F und anderen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde eingereichten
Unterlagen angegeben sind. Angesichts dieser Ungewissheiten wird dem Leser
empfohlen, sich nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Dokuments. MorphoSys lehnt ausdrücklich jede
Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu
aktualisieren, um geänderte Erwartungen in Bezug darauf oder auf geänderte
Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen eine solche Aussage beruht
oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen,
zu reflektieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich oder
regulatorisch vorgeschrieben.
Über MorphoSys
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs
ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell
ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und
Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und
Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in
Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston,
Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen
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Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte:
MorphoSys AG
Dr. Julia Neugebauer
Vice President, Global Investor Relations
Tel: +49 (0)89 / 899 27 179
julia.neugebauer@morphosys.com
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