MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C.
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EQS-News: Multitude P.L.C. / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C.
22.11.2024 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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MULTITUDE P.L.C. (C 109441)
ST Business Centre, 120, The Strand
Gzira, GZR 1027
Malta
MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C.
Die Aktionäre der Multitude P.L.C. ("Gesellschaft" und/oder "Multitude")
werden hiermit darüber informiert, dass am 16.Dezember 2024 um 15:00 Uhr UTC
(16:00 Uhr MEZ / Mitteleuropäische Zeit) eine außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet ("Hauptversammlung").
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen von Lenz & Staehelin,
Brandschenkestrasse 24, 8027 Zürich, Schweiz, statt. Instruktionen für die
Teilnahme sind in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten.
Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.
1. TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:
Generelles:
(1) Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden
Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der Satzung der
Gesellschaft (die "Satzung").
(2) Quorum
Gemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn
mindestens ein (1) Aktionär persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen.
Besondere Angelegenheiten (außerordentliche Beschlüsse):
(3) Bestätigung der Schweizer Statuten
An der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft, welche am
5.September 2024 stattfand, genehmigten die Aktionäre unter anderem die
Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz (die
"Sitzverlegung") sowie die revidierten Statuten, welche vollständig dem
Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die "Schweizer Statuten").
Aus technischen Gründen und im Zusammenhang mit der Eintragung der
Gesellschaft in das Handelsregister in Zug, Schweiz, sind die Aktionäre an
der Hauptversammlung nun verpflichtet, mittels außerordentlichem Beschluss
die Genehmigung der Schweizer Statuten, per Sitzverlegung zu bestätigen.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, dass die Versammlung den folgenden
außerordentlichen Beschluss fasst:
"(1) Die Generalversammlung stellt fest, dass die ausserordentliche
Generalversammlung der Gesellschaft, welche am 5. September 2024 stattfand,
unter anderem die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz
(die "Sitzverlegung") sowie die revidierten Statuten, welche vollständig dem
Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die "Schweizer Statuten") genehmigt
hat, für technische Zwecke und im Zusammenhang mit der Eintragung der
Gesellschaft in das Handelsregister in Zug, Schweiz, beschliesst die
Gesellschaft mittels ausserordentlichem Beschluss die Genehmigung der
Schweizer Statuten, per Sitzverlegung zu bestätigen.
(2) Jedes einzelne Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft wird hiermit
ermächtigt, alle Erklärungen, Anmeldungen und Stellungnahmen abzugeben, die
erforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz
einzutragen und alle damit zusammenhängenden und ergänzenden Handlungen
vorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der
Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und generell
alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtet
werden, damit sie nicht mehr in Malta registriert ist, und alle damit
zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen."
(4) Beendigung der Hauptversammlung
2. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Diese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu den
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie die Schweizer
Statuten sind auf der Website der Gesellschaft ( www.multitude.com)
verfügbar. Diese Dokumente werden zudem (a) an Aktionäre versandt, die dies
beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift mitteilen, und (b) an der
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche nach dem Datum
der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.
3. INSTRUKTIONEN FÜR DIE TEILNAHME
WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN
INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE
ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR.
WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND SICH BEI
BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE
MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU
SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com.
3.1 Nachweisstichtag
Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu
sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen
ermitteln kann), müssen die Aktionäre am 16.November 2024 in das von der
Clearstream Banking AG ("Clearstream") geführte Aktionärsregister
eingetragen sein.
3.2 Vorbereitend
Den Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee
unverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur
Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung
von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die Aktionäre sicherstellen,
dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream
übermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und
leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die
maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die
Gesellschaft weiter.
Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten
Aktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD')
spätestens am 14.Dezember 2024 um 10:00 Uhr (MEZ / Mitteleuropäische Zeit)
erhalten, und alle nach diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten
Instruktionen werden als ungültig behandelt. Dementsprechend werden die
Aktionäre aufgefordert, sich so bald wie möglich an die jeweiligen
Depotbanken / Nominees zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre jeweiligen
Anweisungen innerhalb der geltenden Frist bei Clearstream eingereicht
werden.
Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse
abgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, müssen daher die Registrierungsanforderungen für die
Hauptversammlung erfüllen und ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung treffen.
3.3 Persönliche Teilnahme
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen
möchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen
Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits
verpflichtet, Clearstream die Absicht der Aktionäre, an der Hauptversammlung
teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream
auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die
Anweisungen gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream zu übermitteln
sind.
Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der Aktionäre,
Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches), vollständige Adressen,
Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber), die Anzahl der Aktien der
Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den Bevollmächtigten verlangen.
Die im Zusammenhang mit der Anmeldung übermittelten Informationen werden
elektronisch erfasst und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet.
3.4 Stimmrechtsvertreter
Ein Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere Bevollmächtigte zu
ernennen, die im Namen des Aktionärs teilnehmen und abstimmen. Ein
Bevollmächtigter muss kein Aktionär sein. Die Ernennung eines
Bevollmächtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim
Aktionär um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder
(b) wenn es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einem
ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet
werden. Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der
Website der Gesellschaft verfügbar: www.multitude.com.
Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der Bevollmächtigte
nach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem Vollmachtsformular beigefügten
Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die Aktionäre werden darauf
hingewiesen, dass sie durch die Übermittlung von Abstimmungsanweisungen
effektiv im Voraus abstimmen.
Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim Aktionär um
eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde,
der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen Dokuments, das die
Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person
belegt, müssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim
jeweiligen Nominee des Aktionärs eingereicht werden. Die Depotbanken /
Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu
übermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden Verfahren von
Clearstream übermittelt werden müssen.
Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf.
beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.ä.) so bald wie möglich
zu versenden oder abzugeben.
Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):
Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von
Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta Stock
Exchange mindestens 48 Stunden vor dem für die Hauptversammlung anberaumten
Zeitpunkt per E-Mail an agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet
werden, andernfalls werden sie als ungültig betrachtet.
3.5 Recht, Fragen zu stellen
Jeder Aktionär (oder Bevollmächtigter) hat das Recht, bis spätestens
9.Dezember 2024 um 22:59 Uhr UTC (23:59 Uhr (MEZ)) per E-Mail an
agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen
sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.
Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten
Fällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der
Gesellschaft verfügbar).
3.6 Weitere Informationen
Zum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien von Multitute
P.L.C. 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält 119,300 ihrer Aktien als eigene Aktien. Gemäß Artikel 109
des maltesischen Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst
hält, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend beträgt die Anzahl der
Stimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21,604,660.
Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General
Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie
auch die Mitteilung von Clearstream über die Datenschutzbestimmungen der
Europäischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von
Clearstream verwendet, gespeichert, übertragen oder anderweitig verarbeitet
werden (
https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).
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Malta, 22 November 2024
MULTITUDE P.L.C.
Der Verwaltungsrat
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ST Business Centre 120, The Strand
GZR 1027 Gzira
Malta
E-Mail: ir@multitude.com
Internet: https://www.multitude.com/
ISIN: MT0002810100
WKN: A40G1Q
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