MorphoSys gibt US-Kartellfreigabe der geplanten Übernahme durch Novartis gemäß HSR Act bekannt
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MorphoSys gibt US-Kartellfreigabe der geplanten Übernahme durch Novartis
gemäß HSR Act bekannt
22.03.2024 / 07:30 CET/CEST
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Pressemitteilung
Planegg/München, 22. März 2024
MorphoSys gibt US-Kartellfreigabe der geplanten Übernahme durch Novartis
gemäß HSR Act bekannt
Die MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gab heute den Erhalt der
kartellrechtlichen Freigabe in den USA im Zusammenhang mit der geplanten
Übernahme von MorphoSys durch die Novartis AG ("Novartis") bekannt. Gemäß
des Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 (der "HSR Act")
ist die Wartefrist des HSR Act abgelaufen. MorphoSys hatte zuvor bereits den
Erhalt der kartellrechtlichen Freigaben in Deutschland und Österreich
bekannt gegeben. Damit hat die geplante Übernahme von MorphoSys durch
Novartis alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erhalten.
Am 5. Februar 2024 gab MorphoSys die Absicht von Novartis bekannt, ein
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden
MorphoSys-Stammaktien gegen Zahlung von 68,00 EUR pro Aktie in bar zu
unterbreiten (das "Übernahmeangebot"), was einem Eigenkapitalwert von
insgesamt 2,7 Milliarden EUR entspricht. Die Angebotsunterlage des
Übernahmeangebots wird von Novartis voraussichtlich im April 2024 in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes veröffentlicht, nachdem die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Veröffentlichung genehmigt hat.
Sobald die Angebotsunterlage von Novartis veröffentlicht ist, beginnt die
Annahmefrist für MorphoSys-Aktionäre, ihre Aktien anzudienen. Das
Übernahmeangebot erfordert neben anderen üblichen Vollzugsbedingungen eine
Mindestannahmeschwelle von 65% des Aktienkapitals von MorphoSys.
MorphoSys und Novartis gehen weiterhin davon aus, dass die Übernahme in der
ersten Hälfte des Jahres 2024 abgeschlossen wird.
Über MorphoSys
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs
ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell
ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und
Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und
Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in
Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston,
Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.de. Folgen
Sie uns auf LinkedIn und X (Twitter).
Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden sind
Das in dieser Mitteilung beschriebene Übernahmeangebot (das
"Übernahmeangebot") wurde noch nicht abgegeben. Diese Bekanntmachung stellt
weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Verkauf von Aktien von
MorphoSys AG (das "Unternehmen") dar. Die endgültigen Bedingungen und
weiteren Bestimmungen über das Übernahmeangebot werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(die "BaFin") in der Angebotsunterlage durch Novartis BidCo AG (vormals
Novartis data42 AG) (die "Bieterin") festgelegt, welche daraufhin bei der
U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC") eingereicht wird. Eine
Aufforderung und ein Angebot zum Kauf von Aktien des Unternehmens werden nur
gemäß der Angebotsunterlage abgegeben. Im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot wird die Bieterin und Novartis AG ein Tender Offer
Statement mittels Schedule TO bei der SEC einreichen (gemeinsam mit der
Angebotsunterlage, einem Offer to Purchase einschließlich den
Andienungsdokumenten und weiteren damit zusammenhängenden Dokumenten, die
"Unterlagen zum Übernahmeangebot"). Der Vorstand und der Aufsichtsrat des
Unternehmens werden eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des
deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes abgeben und das
Unternehmen wird eine Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule
14D-9 bei der SEC einreichen (zusammen mit der gemeinsamen begründeten
Stellungnahme, die "Empfehlungserklärungen"). DEN AKTIONÄREN DES
UNTERNEHMENS UND ANDEREN INVESTOREN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE UNTERLAGEN
ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH DER ANGEBOTSUNTERLAGE) UND DIE
EMPFEHLUNGSERKLÄRUNGEN ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN,
DIE SORGFÄLTIG GELESEN WERDEN SOLLTEN, BEVOR EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF
DAS ÜBERNAHMEANGEBOT GETROFFEN WIRD. Die Unterlagen zum Übernahmeangebot und
die Empfehlungserklärungen werden gemäß den deutschen und US-amerikanischen
Wertpapiergesetzen an alle Aktionäre des Unternehmens verteilt. Das Tender
Offer Statement mittels Schedule TO und die
Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule 14D-9 werden kostenlos
auf der Website der SEC unter www.sec.gov zur Verfügung gestellt. Weitere
Exemplare können kostenlos durch Kontaktaufnahme mit der Bieterin oder dem
Unternehmen angefordert werden. Kostenlose Ausgaben dieser Materialien und
bestimmter anderer Materialien zum Übernahmeangebot werden auf der Website
des Unternehmens auf Englisch unter
morphosys.com/en/investors/Novartis-TakeoverOffer und auf Deutsch unter
morphosys.com/de/investoren/Novartis-TakeoverOffer zur Verfügung gestellt
oder können durch Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen per Post an MorphoSys
AG, Semmelweisstrasse 7, 82152 Planegg, Deutschland, telefonisch unter +49
89 8992 7179 angefordert werden.
Zusätzlich zu dem Offer to Purchase einschließlich den Andienungsdokumenten
und bestimmter weiterer Unterlagen zum Übernahmeangebot, insbesondere der
Aufforderungs-/Empfehlungserklärung, wird das Unternehmen weitere
Informationen bei der SEC einreichen. Die von dem Unternehmen bei der SEC
eingereichten Unterlagen sind auch bei kommerziellen Dokumentensuchdiensten
und auf der von der SEC unterhaltenen Website unter www.sec.gov kostenlos
erhältlich und können außerdem kostenlos unter der Rubrik "SEC Filings" der
Website des Unternehmens unter www.morphosys.com/en/investors abgerufen
werden.
Um bestimmte Bereiche, in denen deutsches Recht und US-amerikanisches Recht
kollidieren, miteinander in Einklang zu bringen, beabsichtigen Novartis AG,
die Bieterin und Novartis data42 AG, bei der SEC eine Ausnahmegenehmigung zu
beantragen, um das Übernahmeangebot in der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Weise durchzuführen.
Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre, die außerhalb
Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind, kann
weiteren rechtlichen Anforderungen unterliegen. Im Hinblick auf die Annahme
des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten
wird keine Verantwortung für die Einhaltung solcher in der jeweiligen
Rechtsordnung geltenden rechtlichen Anforderungen übernommen.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das
Unternehmen, die Bieterin und das Übernahmeangebot, die mit erheblichen
Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Zu den zukunftsgerichteten
Aussagen gehören alle Aussagen, die die Worte "antizipieren", "glauben",
"schätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "anstreben", "können", "könnten",
"planen", "vorhersagen", "projizieren", "anpeilen", "anvisieren",
"potenziell", "werden", "würden", "könnten", "sollten", "fortsetzen" und
ähnliche Ausdrücke enthalten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen des Unternehmens umfassen Aussagen über die
Fähigkeit der Parteien, die Bedingungen für den Vollzug des
Übernahmeangebots zu erfüllen, Aussagen über den voraussichtlichen Zeitplan
für den Vollzug des Übernahmeangebots, die Pläne, Ziele, Erwartungen und
Absichten des Unternehmens sowie die Finanz- und Ertragslage und die
Geschäftstätigkeit des Unternehmens und Novartis AG.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen geben die
Einschätzung des Unternehmens zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wieder und
beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und
Liquidität, die Leistung oder Errungenschaften des Unternehmens oder die
Branchenergebnisse erheblich von den historischen oder zukünftigen
Ergebnissen, der Finanzlage und Liquidität, der Leistung oder den
Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum
Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Selbst wenn die Ergebnisse, die
Leistung, die Finanzlage und die Liquidität des Unternehmens sowie die
Entwicklung der Branche, in der es tätig ist, mit solchen
zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, sind sie nicht unbedingt zur
Voraussage für Ergebnisse oder Entwicklungen in künftigen Zeiträumen
geeignet. Zu den Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass
die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen, die in den
zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, gehören unter anderem:
Unsicherheiten hinsichtlich der im Übernahmeangebot enthaltenen Zeitpunkte;
Unsicherheiten hinsichtlich der Anzahl der Aktionäre des Unternehmens, die
ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots andienen werden; die
Möglichkeit, dass konkurrierende Angebote gemacht werden; die Möglichkeit,
dass verschiedene Bedingungen für das Übernahmeangebot nicht erfüllt werden
oder dass auf sie verzichtet wird, einschließlich der Möglichkeit, dass eine
staatliche Stelle die Genehmigung für den Vollzug des Übernahmeangebots
verbietet, verzögert oder verweigert; die Auswirkungen des Übernahmeangebots
auf die Beziehungen zu Arbeitnehmern, anderen Geschäftspartnern oder
staatlichen Stellen; dass die Bieterin und Novartis AG die potenziellen
Vorteile des Übernahmeangebots nicht realisieren kann; mit dem
Übernahmeangebot verbundene Transaktionskosten; dass die Erwartungen des
Unternehmens unzutreffend sein könnten; die inhärenten Ungewissheiten im
Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen, klinischen Studien und
Produktentwicklungsaktivitäten und behördlichen Zulassungsanforderungen; die
Abhängigkeit des Unternehmens von Kooperationen mit Dritten; die
Einschätzung des kommerziellen Potenzials der Entwicklungsprogramme des
Unternehmens; und andere Risiken, die in den Risikofaktoren in den von dem
Unternehmen bei der SEC eingereichten Unterlagen enthalten sind,
einschließlich des Jahresberichts des Unternehmens auf Form 20-F sowie der
Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule 14D-9, die von dem
Unternehmen einzureichen ist, und des Tender Offer Statements mittels
Schedule TO und der damit zusammenhängenden Unterlagen zum Übernahmeangebot,
die zu veröffentlichen sind. In Anbetracht dieser Ungewissheiten wird dem
Leser geraten, sich nicht in unangemessener Weise auf solche
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen beziehen sich nur auf das Datum der Veröffentlichung dieser
Mitteilung. Das Unternehmen und die Bieterin lehnen ausdrücklich jede
Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung zu
aktualisieren, um sie an geänderte Erwartungen in Bezug auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen oder an geänderte Ereignisse, Bedingungen oder
Umstände anzupassen, auf denen solche zukunftsgerichtete Aussagen beruhen
oder welche die Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
dargelegten abweichen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder regulatorisch
vorgeschrieben.
Für mehr Informationen
kontaktieren Sie bitte:
Medienkontakte: Thomas Biegi Investorenkontakte: Dr. Julia
Senior Vice President, Corporate Neugebauer Vice President, Global
Affairs Tel.: +49 (0)89 / 899 27 Investor Relations Tel: +49 (0)89 /
26079 899 27 179
[1]thomas.biegi@morphosys.com [1]julia.neugebauer@morphosys.com
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mailto:thomas.biegi@morphosys. mailto:julia.neugebauer@morphosys.
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Eamonn Nolan Senior Director,
Corporate Communications &
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617-548-9271
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