Börsenlexikon

Dachfonds

Investmentfonds, der ganz oder überwiegend in andere Fonds investiert.

Dachfonds beteiligen sich an mindestens fünf Fonds aus den Bereichen Aktien, Renten, Geldmarkt, Mischfonds oder offenen Immobilienfonds. Maximal 20 Prozent des Vermögens dürfen in den einzelnen Unterfonds angelegt werden. Ein Dachfonds darf umgekehrt maximal 10 Prozent der Anteile eines Unterfonds besitzen.

Dachfonds investieren in deutsche Fonds bzw. ausländische Fonds, die in Deutschland zugelassen oder registriert sind.

Die einzelnen Fonds im Dachfonds bezeichnet man als „Subfonds“ oder „Zielfonds“. Diese breite Streuung verringert Kursrisiken, aber auch die Renditechancen.

Insbesondere bei Fonds, die auch in Emissionen anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) investieren, könnten bei Dachfonds die Verwaltungsgebühren doppelt anfallen. Bei Subfonds derselben KVG ist die Einmalberechnung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Höhe der Verwaltungsgebühren der Dachfonds im börslichen Handel ist in den Fonds-Stammdaten auf boerse-frankfurt.de verzeichnet. 

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