Börsenlexikon
- Margin
- Margin-Call
- Mark to Market
- Market Maker
- Market Outperformer
- Market Performer
- Market Underperformer
- Market-Order
- Market-to-Limit Order
- Markt
- Marktkapitalisierung
- Marktsegment
- Marktteilnehmer
- Matching
- MBI (Management-Buy-in)
- MBO (Management-Buy-out)
- MDAX
- Mehrfachstimmrecht
- Meistausführungsprinzip
- Mezzanine Money
- Midcap Market Index
- Mindestschlussgröße
- Momentum
- Monatsbericht
Margin
Investoren, die mit Futures oder Options-Kontrakten an einer Terminbörse wie der Eurex aktiv sind, müssen als Sicherheit eine Margin in Form von Geld oder Wertpapieren hinterlegen. Diese Sicherheit gewährleistet, dass Inhaber von Futures oder Options-Kontrakten jederzeit in der Lage sind, mögliche Verbindlichkeiten aus dem Termingeschäft begleichen zu können. Bei Futures wird zwischen Initial Margin, der erstmaligen Sicherheitsleistung bei Kauf des Futures und Additional Margin, der zusätzlichen Sicherheitsleistung zum täglichen Gewinn- bzw. Verlustausgleich unterschieden. Bei Optionen muss nur für Short-Positionen eine Margin hinterlegt werden. Die Margin dient zur Deckung des Risikos des Clearing-Hauses.
Synonyme: Marge, Einschuss, Bareinschuss, Sicherheitsleistung