Börsenlexikon

Offene Immobilienfonds

Publikumsfonds mit Immobilienportfolio.

Offene Immobilienfonds investieren weltweit oder regional begrenzt in Immobilien aller Art. Das können hochwertige, gewerblich genutzte Gebäude wie Bürohäuser, Einkaufszentren und Krankenhäuser, aber auch Wohnimmobilien sein.


Offene Immobilienfonds unterliegen als sogenannte Immobilien-Sondervermögen dem Investmentgesetz. Damit haben sie den Schutz der Anleger, deren Investition und die Veröffentlichungspflichten zu beachten. Die Depotbank und ein unabhängiger Gutachterausschuss kontrollieren sie. Die Kapitalanlagegesellschaften müssen sich als Spezialkreditinstitute zudem nach speziellen gesetzlichen Vorschriften richten und werden wie alle Fonds von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert.

Nach dem derzeit gültigen Investmentrecht müssen deutsche Immobilienfonds, je nach ihrer Konstruktion, mindestens zehn Grundstücke und Immobilien in Deutschland, in Europa oder weltweit erwerben. Meist besitzen sie aber erheblich mehr. Damit haben die Investmentgesellschaften die Möglichkeit, vollständig international zu diversifizieren. Lediglich hinsichtlich des Fremdwährungsrisikos bestehen Einschränkungen. Dies muss auf 30 Prozent des Fondsvolumens begrenzt werden. Außerdem darf zum Zeitpunkt des Erwerbs der Wert keines der Objekte mehr als 15 Prozent des Fondsvermögens ausmachen.


Ihre Rendite setzt sich aus laufenden Miet- und Pachteinnahmen und dem Wertanstieg der Immobilie zusammen. Seit 2011 gelten für Anleger Mindesthalte- und Kündigungsfristen.

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