Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 23. August 2021 die GRENKE AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt.

 

Der Beschluss ist bestandskräftig.

Stand: 28. Oktober 2021