Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG
Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 23. August 2021 die GRENKE AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt.
Der Beschluss ist bestandskräftig.
Stand: 28. Oktober 2021