Wichtiger Hinweis

Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

Am 23. Januar 2025 hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung der Aktien der Manz AG zum Prime Standard gemäß § 57 Abs. 2 BörsO FWB i. V. m. § 42 Abs. 2 BörsG widerrufen. Weitere Einzelheiten zum Handel entnehmen Sie bitte dem unter xetra.com veröffentlichten Beschluss. 

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.
 
Stand: 23. Januar 2025