Börsenlexikon
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Aktienregister
Register einer Aktiengesellschaft, in dem jeder Aktionär, der Namensaktien hält, mit Namen, Geburtsdatum und Adresse verzeichnet ist
Emittenten von Namensaktien sind gemäß §67 Aktiengesetz (AktG) zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Das Aktienregister gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren Veränderungen wieder. Jeder Aktionär hat das Recht, seine eigenen Daten im Aktienregister einzusehen. Ein Nachweis im Aktienregister ist in der Regel die Bedingung dafür, die Stimmrechte als Aktionär wahrzunehmen.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.