Börsenlexikon
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ISIN
Abkürzung für „International Security Identification Number“.
Die ISIN dient der eindeutigen internationalen Identifikation von Wertpapieren und wird von der jeweiligen nationalen Behörde herausgegeben. Sie besteht aus einem zweistelligen Ländercode (zum Beispiel DE für Deutschland), gefolgt von einer neunstelligen alphanumerischen nationalen Kennnummer NSIN (National Securities Identifying Number) und einer einstelligen numerischen Prüfziffer am Ende. Die ISIN wird parallel zur WKN verwandt.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.