Organisation der Börse

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Das Panoramabild vom Gebaude von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe ist die Kontrolle von Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel. Sie untersteht dem Ministerium für Finanzen. 

Die BaFin soll die Funktionsfähigkeit der Märkte für Wertpapiere und Derivate sicherstellen. Daraus ergeben sich die Ziele, Anleger zu schützen, die Markttransparenz zu erhalten und die Marktintegrität zu gewährleisten. 

Um diese Ziele zu erreichen, gehört zu den weiteren Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

  • Verfolgung und präventive Bekämpfung gegen das Ausnutzen von Informationsvorsprüngen, Insider-Handel genannt.
  • Überwachung der Pflicht nach § 15 WpHG, alle Transaktionen in eigenen Wertpapieren und Derivaten – die sogenannten Directors' Dealings – zu melden.
  • Überwachung der Ad-hoc-Publizität börsennotierter Unternehmen.
  • Überwachung der Publizität bei Veränderungen der Stimmrechtsanteile bei im Regulierten Markt notierten Unternehmen.
  • Überwachung der Verhaltensregeln und Organisationspflichten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
  • Hinterlegung für Wertpapierverkaufsprospekte.
  • Kontrolle von Wertpapiererwerbsangeboten, Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten nach dem WpÜG.

Anleger, die sich schlecht beraten fühlen und dadurch Geld verloren haben bzw. denen ein Angebot zweifelhaft vorkommt, können sich direkt an die BaFin wenden.

Bei begründeten Beschwerden wendet sich die BaFin an das betroffene Institut und hakt nach. Dabei sollte aber beachtet werden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine Rechtsgrundlage hat, um das Geld zurückzufordern.

Juni 2019 © Deutsche Börse