Organisation der Börse
Hessische Börsenaufsicht
Den Auftrag für den Betrieb der Börse und dessen regulatorische Überwachung erteilt das Land Hessen.
Die Hessische Börsenaufsicht ist für die Markt- und Rechtsaufsicht über die Frankfurter Börse zuständig. Sie ist Teil des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Das Börsengesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsicht. Börsenaufsichtsbehörden sind in Deutschland die Wirtschafts- oder Finanzministerien der Länder. In Hessen wird die Börsenaufsicht durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ausgeübt.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Börsenhandels arbeitet die Börsenaufsichtsbehörde eng mit den Handelsüberwachungsstellen der Börsen sowie mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen.
Die Börsenaufsicht kann neben dem Sanktionsausschuss und der Geschäftsführung Sanktionen gegen Marktteilnehmer erlassen.
Die Börsenaufsicht überwacht den Preisbildungsprozess, untersucht Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften, entwickelt Präventionsmaßnahmen. Außerdem überwacht sie die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Handelsteilnehmer und wirkt bei der Gesetzgebung im börsenpolitischen Bereich mit.
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