Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 12. Juni 2024 die Highlight Communications AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt. 

Der Beschluss ist bestandskräftig.

Stand: 12. August 2024