Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

Am 25. März 2024 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Klage gegen den Beschluss vom 12. Februar 2024 des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse erhoben.

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 12. Februar 2024 die SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit Ordnungsgeldern wegen zwei Verstößen gegen § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Stand: 26 Februar 2024

Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

  1. Am 21. April 2023 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom 17. März 2023 erhoben. Bis zur Entscheidung über die Klage bleibt die Zulassung zum Prime Standard in jedem Fall bestehen.
    Stand: 27. April 2023
  2. Mit Widerspruchsbescheid vom 17. März 2023 ist der Widerspruch vom 19. Januar 2023 zurückgewiesen worden.
    Stand: 27. April 2023
  3. Am 19. Januar 2023 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Widerspruch gegen den Prime Widerrufsbescheid vom 21. Dezember 2022 der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse erhoben. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch bleibt die Zulassung zum Prime Standard bestehen.
    Stand: 26. Januar 2023
  4. Am 21. Dezember 2022 hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Prime Standard gemäß §§ 57 Abs. 2 BörsO FWB, 42 Abs. 2 BörsG widerrufen. Weitere Einzelheiten zum Handel entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung unter https://www.xetra.com/xetra-de/newsroom/fwb-bekanntmachungen-uebersicht/FWB-Bekanntmachungen. Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.
    Stand: 22. Dezember 2022
  5. Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 26. Juli 2021 die SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt. Der Beschluss ist bestandskräftig.
    Stand: 12. Oktober 2021