Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 20. Februar 2024 die artnet AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt.

Der Beschluss ist bestandskräftig.

Stand: 16. Mai 2024