Wichtiger Hinweis
Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG
Am 23. Januar 2025 hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung der Aktien der Manz AG zum Prime Standard gemäß § 57 Abs. 2 BörsO FWB i. V. m. § 42 Abs. 2 BörsG widerrufen. Weitere Einzelheiten zum Handel entnehmen Sie bitte dem unter xetra.com veröffentlichten Beschluss.
- Link zum Beschluss(PDF)
Der Beschluss ist bestandskräftig.
Stand: 7. März 2025
Bekanntmachung von Insolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren des Emittenten Manz AG, Sitz in Reutlingen(DE), dessen Wertpapiere im Regulierten Markt (General Standard) gelistet sind, wurde am 24.02.2025 eröffnet und am 26.02.2025 in das Handelsregister eingetragen.