Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin
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Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen
Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin
18.07.2024 / 14:06 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen
Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin
Pratteln, 18. Juli 2024
Die an der Frankfurter Börse notierte schweizerische Highlight
Communications AG (HLG; WKN 920 299) mit Sitz in Pratteln ("HLC") nimmt
Stellung zu in letzter Zeit wiederholt verbreiteten, irreführenden und
falschen Schreiben von einzelnen deutschen Banken, welche einzelne Aktionäre
von HLC erhalten haben. In diesen Schreiben wird suggeriert, dass
Inhaberaktien in der Schweiz nicht mehr zulässig seien und Aktionäre werden
aufgefordert, zu prüfen, ob gerichtliche Schritte zur Wahrung ihrer Rechte
im Hinblick auf ihre Bestände von Inhaberaktien der HLC unternommen werden
müssen.
HLC stellt hiermit klar, dass seitens ihrer Aktionäre keinerlei
Handlungsbedarf besteht oder bestand und die Inhaberaktien der HLC, die
börsennotiert sind, nach anwendbarem schweizerischem Recht ohne
Einschränkung nach wie vor erlaubt sind. Es gibt namentlich weder einen
Bedarf noch eine rechtliche Möglichkeit von Aktionären, in der Schweiz
diesbezügliche gerichtliche Schritte einzuleiten. Einzelne an Aktionäre
verschickte Schreiben sind nicht nur irreführend, sondern enthalten auch
falsche Aussagen zur Rechtslage in der Schweiz. HLC hat diese Vorgänge bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet.
Weitere Informationen:
Highlight Communications AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
CH-4133 Pratteln BL
Telefon: +41 (0)61 816 96 91
E-Mail: ir@hlcom.ch
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