Fondskosten sind für den Anlageerfolg entscheidend. Mit der EU-Regulierung werden diese Kosten in den Prospekten von ETFs und Fonds deutlich transparenter dargestellt – aber auch komplexer. Sie sollten sich nicht von der Komplexität abschrecken lassen, findet Ali Masarwah.
6. November 2023. FRANKFURT (envestor). Anlegerinnen und Anleger, die bei ETFs und Fonds auf die Kosten achten, haben schon fast gewonnen. Denn die Höhe der Gebühren gibt Aufschluss über die Erfolgschancen von Anlageprodukten. Es ist längst bekannt, dass günstige Fonds besser als teure Fonds davor gefeit sind, außerplanmäßig aufgelöst zu werden, und sie sind in aller Regel erfolgreicher. Die Renditenunterschiede vergleichbarer teurer und günstiger Fonds sind mitunter erschreckend.
Die europäische Fondsregulierung hat in den vergangenen Jahren die Kosten von Fonds bis ins kleinste Detail ausgeleuchtet, definiert, und den Vermögensverwaltern wurde auferlegt, alle Kosten offenzulegen. Die lassen sich in drei Blöcke unterteilen: einmalige Kosten (Ausgabeaufschläge/Rücknahmegebühren), laufende Kosten (Verwaltungs- und Vertriebsgebühren) sowie Kosten, die unregelmäßig anfallen können (Performance Fees).
Doch mit der europäischen Transparenz kam die EU-typische Komplexität. Mussten Fondsanlegerinnen und -anleger früher nur nach der Verwaltungsvergütung und dem Ausgabeaufschlag Ausschau halten, so müssen sie nun wissen, dass sie vor dem Kauf in den gesetzlich geregelten Basisinformationsblättern (ex ante) Kostenschätzungen vorfinden, nach dem Kauf konkrete Informationen über die Transaktionen bekommen, die ebenfalls mit (ex post) Kostenschätzungen garniert sind, die allerdings von den Schätzungen in den Basisinformationsblättern abweichen. Die Komplexität der Regelungen wurde zur Einführung im Mai 2018 wegen zahlreicher Pannen und auch der abgehobenen Sprache der Regulierung heftig in den Medien kritisiert. Noch heute hat die EU-Kostenregulierung einen schlechten Ruf, weil sie „unrealistisch“ und „überkomplex“ sei. Richtig daran ist, dass die EU den Banken und Asset Managern nicht auferlegt hat, die Komplexität einfach darzustellen. Und sie hat es versäumt, Benchmarks bei den Kostenkomponenten zu definieren.
An sich sind die Regeln gut verständlich, wenn Anleger eines berücksichtigen: Die EU will mit ihren Regeln die Erfahrungen des Langfristanlegers abbilden und dabei die Kosten auf Heller und Cent ermitteln. Sie muss daher auf Schätzungen zurückgreifen, was für viele Anleger ungewohnt ist. Fünf Punkte, die diesen Umstand verdeutlichen:
von: Ali Masarwah, 6. November 2023, © envestor.de
Ali Masarwah ist Fondsanalyst und Geschäftsführer von envestor.de, eine der wenigen Fondsplattform, die Cashbacks auf Fonds-Vertriebsgebühren zahlt. Masarwah analysiert seit über 20 Jahren Märkte, Fonds und ETFs, zuletzt als Analyst beim Research-Haus Morningstar. Seine Expertise wird auch von zahlreichen Finanzmedien im deutschsprachigen Raum geschätzt.
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