Börsenlexikon
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Gedeckter Optionsschein
Optionsschein, der das Recht zum Bezug von Aktien verbrieft, die sich während der Laufzeit des Optionsscheins in einem gesondert gehaltenen Deckungsbestand befinden.
Gedeckte Optionsscheine sind nach der ursprünglichen Bedeutung von Emissionshäusern ausgegebene Optionsscheine. Sie verbriefen das Recht zum Bezug einer Aktie, die das Emissionshaus bereits erworben und hinterlegt hat. Inzwischen wird meist auf diesen Deckungsbestand verzichtet und die Positionen werden durch Finanztransaktionen abgesichert. Außerdem ist statt der physischen Lieferung ein Barausgleich die Regel.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.