Börsenlexikon
- G (Kurshinweis)
- Gamma (Optionsscheine)
- Gap
- Garantie-Fonds
- Garantie-Zertifikat
- Gattung
- Gebührenordnung der Börse
- Gedeckter Optionsschein
- Geld
- Geld-Brief-Spanne
- Geldkurs
- Geldmarkt
- Geldpreis
- Geldwäsche
- General Standard
- Genussschein
- Geregelter Markt
- Gesamtaktie, Gesamttitel
- Gesamtkostenquote
- Geschlossene Investmentfonds
- Gestrichen Taxe
- Gestrichene Order
- Gewinnschwelle (Optionsscheine)
- Gewöhnliches Gap
- GEX
- Girosammelverwahrung
- Glattstellen
- Gleitender Durchschnitt
- Global Depository Receipt (GDR)
- Globalaktie
- Globalurkunde
- Going Public
- Going Public Anleihen
- Goldlöckchen-Szenario
- Graumarkt
- Green Bonds
- Greenshoe
- Growth-Fonds
- Growth-Strategie
Gewöhnliches Gap
Kurssprung einer Aktie aufgrund von Informationsasymmetrien bei den Marktteilnehmern.
Gewöhnliche Gaps entstehen, wenn Anleger ein Unternehmen unterschiedlich bewerten. Sie sind im Rahmen der technischen Analyse für eine Trendaussage nicht relevant. Zumeist wird ein gewöhnlicher Gap geschlossen, d. h., es werden Kurse festgestellt, die innerhalb des Kurssprungs liegen.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.