Wichtiger Hinweis

Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß §50a Abs. 3 BörsG

Am 17.Februar 2025hat die Adler Group S.A.Klage gegen den Beschluss des Sanktionsausschusses vom 16. Dezember2024 der Frankfurter Wertpapierbörse erhoben.Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 16. Dezember2024 die Adler Group S.A. mit einem Ordnungsgeldwegen eines Verstoßesgegen §51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Stand: 13. März 2025

Bitte beachten Sie die Bekanntmachung des Emittenten.