Wichtige Hinweise

Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß §50a Abs. 3 BörsG

Am 24. Oktober 2024 hat die Arzneiwerk AG VIDA (vormals TELES Aktiengesellschaft) Klage gegen den Beschluss vom 04. September 2024 des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse erhoben. Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hatte am 04. September 2024 die Arzneiwerk AG VIDA mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen §51 Abs. 1 und 2 BörsO FWB belegt. 

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Stand: 19. November2024