Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

Am 8. November 2022 hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung der Aktien der WINDELN.DE SE zum Prime Standard gemäß §§ 57 Abs. 2 BörsO FWB, 42 Abs. 2 BörsG widerrufen. Weitere Einzelheiten zum Handel entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung unter xetra.com.
 

Sofortvollzug wurde angeordnet.