Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG
Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 05. Januar 2022 die ROY Asset Holding SE mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 52 Abs. 1, 2, 3 und 5 BörsO FWB belegt. Im Zeitpunkt des Beschlusses des Sanktionsausschusses waren die Aktien des Emittenten noch zum Prime Standard zugelassen.
Der Beschluss ist bestandskräftig.
Stand: 25. Mai 2023