Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

Am 9. August 2023 hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung der Aktien der The Social Chain AG zum Prime Standard gemäß §§ 57 Abs. 2 BörsO FWB, 42 Abs. 2 BörsG widerrufen. Weitere Einzelheiten zum Handel entnehmen Sie bitte dem unter xetra.com veröffentlichten Beschluss.

Der Beschluss ist bestandskräftig.

Stand: 10. Oktober 2023

Bekanntmachung von Insolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren des Emittenten The Social Chain AG, Sitz in Berlin (DE), dessen Wertpapiere im Regulierten Markt (General Standard) gelistet sind, wurde am 01.10.2023 eröffnet und am 01.02.2024 in das Handelsregister eingetragen.

Quelle: https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml