Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG
Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 21. September 2021 die Voltabox AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen:
- § 42 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB und
- § 42 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 53 Abs. 1, 4, 5 BörsO FWB belegt.
Der Beschluss ist bestandskräftig.
Stand: 2. Dezember 2021