Börsenlexikon

Nennwert

Auf einem Wertpapier aufgedruckter Betrag

Bei Aktien gibt der Nennwert den Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft an, der auf die einzelne Aktie entfällt. Die Summe des Nennwertes aller Aktien – das Aktienkapital – entspricht dem Grundkapital. In Deutschland liegt der Mindestnennwert für Aktien derzeit bei 1€. Seit der Euro- Einführung ist es auch möglich, nennwertlose Aktien, sog. Quoten- oder Stückaktien zu emittieren.

Bei Schuldverschreibungen entspricht der Nennwert einem Teilbetrag der Gesamtschuld. Er gibt den Betrag an, den der Emittent der Anleihe bei Fälligkeit an den Inhaber des Wertpapiers zurückzahlen muss.

Aktienanleihen sind mit einem Nominalwert ausgestattet, auf den Anleger jeden Tag, den sie die Aktienanleihe besitzen, Zinsen bekommen. Die Zahlung der Zinsen ist unabhängig vom Kurs der Anleihe. Zum Laufzeitende kann der Emittent abhängig vom aktuellen Kurs des Basiswertes entweder eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl Aktien des Basiswertes liefern oder den Nominalwert auszahlen. Bei starken Kursverlusten des Basiswertes geht der Anleger also das Risiko ein, nicht den vollen Nominalwert zurückzuerhalten.

Falls die Aktienanleihe mit einem Knock-in ausgestattet ist, wird das Recht des Emittenten eingeschränkt: Die Lieferung von Aktien ist ihm nur erlaubt, wenn der Preis des Basiswertes mindestens einmal die Knock-in-Schwelle unterschritten hat.

Synonyme: Nominalwert, Nennbetrag.

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