Börsenlexikon

Namensaktie

Aktientyp, bei der Aktien auf den Namen der Eigentümer lauten und diese in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Namensaktie ist ein Aktientyp, bei dem die einzelnen Aktien auf ihre Besitzer eingetragen sind. Namensaktien können auf natürliche oder juristische Personen lauten. Die mit einer Aktie verbundenen Rechte werden durch eine schriftliche Übertragungserklärung, das sog. Indossament, übertragen. 

Die Alternative zu Namensaktien sind Inhaberaktien, bei denen die  Aktionärsrechte formlos an die Besitzer der Aktien übergehen.
 
Durch die Eintragung des Besitzers in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft ist die Fungibilität, sprich Austauschbarkeit, der Aktie eingeschränkt. Dieser Nachteil kann durch ein Blanko-Indossament weitgehend behoben werden. In der Satzung einer Gesellschaft können besondere Regelungen für die Übertragung von Namensaktien festgelegt werden.

Eine Sonderform von Namensaktien sind vinkulierte Namensaktien.

Nach § 10 Abs. 1 S. 1 AktG ist die Namensaktie der Regelfall. Das Gesetz legt fest: "Die Aktien lauten auf Namen."

Diese Regelung stellt eine Änderung gegenüber der früheren Rechtslage dar. Bis zur Aktienrechtsnovelle 2016 konnten Aktiengesellschaften frei zwischen Inhaber- und Namensaktien wählen. Heute ist die Namensaktie jedoch die standardmäßige Verbriefungsform für Aktien.

Inhaberaktien können nur noch in zwei Ausnahmefällen ausgegeben werden:

  • Wenn die Gesellschaft börsennotiert ist
  • Wenn bei nicht börsennotierten Gesellschaften der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung ausgeschlossen und die Sammelurkunde bei einer im Gesetz genannten Stelle hinterlegt ist.

Diese Änderung zielt darauf ab, mehr Transparenz bezüglich der Aktionärsstruktur zu schaffen. Bei Namensaktien werden die Aktionäre mit Namen, Geburtsdatum und Adresse im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Dies ermöglicht der Aktiengesellschaft einen besseren Überblick über ihre Anteilseigner und erleichtert die direkte Kommunikation mit den Aktionären.

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