Börsenlexikon
Namensaktie
Aktiengattung, bei der die Aktie auf den Namen des Besitzers lautet und dieser in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist.
Namensaktien können auf natürliche oder juristische Personen lauten. Sie werden durch eine schriftliche Übertragungserklärung, das sog. Indossament, übertragen.
Durch die Eintragung des neuen Besitzers in das Aktienbuch der AG ist die Fungibilität (Austauschbarkeit) der Aktie eingeschränkt. Dieser Nachteil kann durch ein Blanko-Indossament weitgehend behoben werden. In der Satzung einer Gesellschaft können besondere Regelungen für die Übertragung von Namensaktien festgelegt werden.
Eine Sonderform von Namensaktien sind vinkulierte Namensaktien.
Gegensatz: Inhaberaktie
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