Börsenlexikon
Valuta
Wertstellung eines Geschäfts.
Als Valuta wird das Verrechnungsdatum der Wertpapiere nach Geschäftsabschluss an der Börse oder der Zeitpunkt der Gutschrift bzw. Belastung auf dem Bankkonto durch die Bank (per Valuta) bezeichnet. Bei einer Wertstellung innerhalb von zwei bis drei Geschäftstagen handelt es sich um ein Kassageschäft, ansonsten liegt ein Termingeschäft vor.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.