Börsenlexikon
Wertpapierhandelsgesetz
Das Gesetz ist anwendbar auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel mit Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten und Finanztermingeschäften sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.
Das WpHG wurde 1994 im Rahmen des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes eingeführt und war damit das erste umfassende Regelwerk für den Schutz der Interessen von Anlegern in Deutschland. Ziel des WpHG ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes gegenüber anderen internationalen Finanzplätzen.
Das WpHG enthält u. a. Vorschriften zum Verbot der Marktmanipulation und des Insiderhandels sowie die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten der an den Börsen notierten Unternehmen, bei deren Verletzung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Darüber hinaus verpflichtet das WpHG die Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung sowie zur Einholung und Dokumentation von Angaben des Kunden zu seinen Erfahrungen, Anlagezielen, Vermögensverhältnissen und seiner Risikobereitschaft.
Die Einhaltung der Bestimmungen unterliegt der Überwachung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).