Börsenlexikon
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Legal Entity Identifier
Individueller 20-stelliger Code zur Kennzeichnung der Teilnehmer einer Wertpapiertransaktion.
Seit Januar 2018 sind die Handelsplätze aufgrund der EU-Verordnung über Marktmissbrauch (MAR) sowie aufgrund der EU-Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) zur täglichen Referenzdatenübermittlung aller gehandelten Wertpapiere verpflichtet. Dazu zählt auch die Angabe des korrekten Legal Entity Identifier-Code, kurz LEI, der jeweiligen Teilnehmer. Für den Handel von Wertpapieren auf Xetra und dem Frankfurter Parkett muss seitdem ein LEI vorliegen, mit dem Unternehmen am Finanzmarkt eindeutig identifiziert werden können.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.