Börsenlexikon
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Lock-up-Periode
Zeitraum, in dem eine Aktie nicht verkauft werden darf
Der Begriff Lock-up-Periode bzw. Sperrfrist bezeichnet, wie lange sich bisherige Aktionär*innen mit zumeist großen Anteilen an einem Unternehmen verpflichten, nach einem Börsengang keine Aktien aus ihren Beständen zu verkaufen. In Deutschland wird häufig eine Sperrfrist zwischen 6 und 18 Monate eingesetzt. Sie dient dem Schutz der Neuaktionäre vor einem Preisverfall.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.