Börsenlexikon
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Ordergültigkeit
Zeitliche Festlegung, wann oder bis wann eine Order ausgeführt wird.
Tagesgültige Aufträge (Good-for-day-Order) gelten nur für den laufenden Handelstag, an dem sie aufgegeben werden. Kommt die Order nicht zur Ausführung, wird sie bei Handelsschluss gelöscht. Wird eine tagesgültige Order außerhalb der Handelszeit aufgegeben, gilt der Zusatz für den nächsten Handelstag.
Datumsbezogene Aufträge (Good-till-date-Order) sind bis zu einem angegebenen Datum gültig.
Unbefristete Aufträge (Good-till-cancelled-Order) bleiben so lange im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder manuell annulliert werden.
Synonyme: Orderzusatz
Ultimo als Gültigkeitsbeschränkung ist noch bei einigen Banken üblich und bezieht sich auf den letzten Handelstag eines Monats oder des Jahres.
Orderzusätze sind Bestandteil des Auftrags.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.