Börsenlexikon

Optionsschein

Wertpapier, das das Recht, nicht aber die Verpflichtung verbrieft, eine bestimmte Menge eines zugrunde liegenden Gegenstands oder Basiswertes zu einem bestimmten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).

Es gibt zwei Arten von Optionsscheinen: Optionsscheine aus Optionsanleihen (traditionelle Optionsscheine) und sog. Naked Warrants.

Traditionelle Optionsscheine werden in Verbindung mit der Emission einer Optionsanleihe begeben, verbriefen jedoch selbstständige Rechte. Der Emittent des Optionsscheins ist gleichzeitig Emittent des Basiswertes. Traditionelle Optionsscheine werden an einer Börse gehandelt und können amtlich notieren.

Naked Warrants sind Optionsscheine, die ohne gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe und vor allem von Banken und Wertpapierhandelshäusern begeben werden, wobei diese nicht Emittent des Basiswertes sein müssen.

Inzwischen sind Naked Warrants die bei weitem gebräuchlichste Optionsscheinform. Rechtlich handelt es sich dabei um verbriefte Schuldverschreibungen. Investoren verwenden sie meist, um bestimmte Handelsstrategien umzusetzen, seltener als Absicherungsinstrument.

Einen aktuellen Marktüberblick über den Handel mit Optionsscheinen finden Sie auf boerse-frankfurt.de

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