Neulinge sehen sich einer fremden Welt mit unzähligen neuen Begriffen und unbekannten Gepflogenheiten gegenüber. Dabei müssen sie gleich am Anfang die ersten Entscheidungen treffen und ein Depot eröffnen. Wir sind den Weg für Sie gegangen. 
 

Lisa ist Ende 20 und hat seit gut einem Jahr ihren ersten festen Job. Jetzt möchte sie mehr aus ihrem Geld machen. Daher hat sie sich entschlossen, an der Börse zu investieren. Noch ist sie ein absoluter Börsenneuling und weiß nicht so recht, wie sie es am besten anstellt.

Zunächst benötigt sie ein Depot

Wertpapiere werden ausschließlich elektronisch in virtuellen Depots verwaltet. Dabei lassen sich zwei Typen von Depots unterscheiden: bei einem Discount-Broker oder einer klassischen Bank. Die Leistungen können sehr unterschiedlich sein, ebenso Konditionen und Gebühren. Ein genauer Vergleich lohnt sich.

Was kostet das Depot?

Lisa nutzt zur ersten Orientierung einen Broker-Vergleich im Internet. Dessen Aufstellung zeigt der Börsennovizin, dass klassische Depots bei ‚Hausbanken’ deutlich teurer sind als bei Discount-Brokern. Dies liegt zum einen daran, dass Letztere häufig keine Beratung anbieten. Zum anderen unterhalten sie keine Filialen und wickeln alle Schritte von der Order-Annahme bis zur Ausführung unter einem Dach ab. Dies spart Kosten, was Discount-Broker an ihre Kunden in Form von geringeren Depotgebühren weitergeben. Viele Discount-Broker bieten sogar kostenlose Depots an. Ein Blick ins Kleingedruckte muss aber sein. Manche Discount-Broker sind nur dann günstig, wenn regelmäßig gehandelt wird. Andernfalls fallen nämlich zusätzliche Kosten an.

Was kostet das Handeln?

Bei der Auswahl eines Depots spielen die Order-Kosten eine entscheidende Rolle, die von Broker zu Broker stark schwanken können.

Ein Rechenbeispiel: Bei der ABC-Bank fallen pro Transaktion Gebühren in Höhe von 0,25 Prozent vom Auftragsvolumen an, aber mindestens knapp 10 Euro und maximal 60 Euro. Eine Order von 1.000 Euro kostet 10 Euro und eine Order von 10.000 Euro 25 Euro. Die XY-Bank hingegen staffelt die Gebühren ausschließlich nach Ordervolumen, und zwar 0,5 Prozent. Bei 1.000 Euro fallen also 5 Euro Gebühren an, bei 10.000 Euro ist man mit 50 Euro Gebühren dabei.

Beim Vergleich sollte man also überlegen, wie oft man handelt und wie groß die Aufträge wohl sind, da die (Mindest-)Gebühren gerade bei kleinen Auftragsgrößen schnell zu Buche schlagen können. Rechner der Broker-Vergleiche im Internet zeigen an, welcher Anbieter für eine konkrete Situation der Günstigste ist.

Werden Teilausführungen berechnet?

Teilausführung bedeutet, dass der eigene Wertpapierauftrag in mehrere Teile ausgeführt wird. Das passiert, wenn im Handelssystem auf die erteilte Order mehrere Gegenangebote stoßen. Die Aufsplittung in verschiedene Transaktionen kann von Vorteil sein, wenn Anleger dadurch einen teilweise besseren Preis bekommen als bei einer Vollausführung.

Manche Banken berechnen allerdings ihren Kunden noch Teilausführungen, obwohl ihnen selbst keine weiteren Handelsgebühren an der Börse entstehen. Dadurch fallen ärgerlicherweise zusätzliche Kosten an. Anleger sollten prüfen, welche Broker bei Teilausführung Gebühren erheben und welche nicht. Die Broker-Vergleiche weisen dies meist aus.

Dazu ein Beispiel. Lisa kauft 100 Aktien von Firma A und gibt eine entsprechende Order auf. Das Handelssystem gleicht diesen Auftrag mit den vorliegenden Angeboten ab und wickelt ihn wie folgt ab: 50 Aktien zu 9 Euro und 50 Aktien zu 10 Euro. Lisa bekommt die 100 Aktien also zum Gesamtpreis von 950 Euro ins Depot übertragen. Ohne Teilausführung bekäme Lisa alle 100 Aktien zum Stückpreis von 10 Euro geliefert und müsste somit 50 Euro mehr zahlen.

Beratungen und sonstige Leistungen vergleichen

Als Börsenneuling legt Lisa Wert auf eine persönliche Beratung. Einige Discount-Broker bieten diese Beratung persönlich in einer Filiale oder per Telefon an. Diese Hilfestellung ist sinnvoll, um mit Anlageprofis die eigenen Wünsche und Vorstellungen auszuloten und effektiv umzusetzen.

Lisa hat sich für ein Depot bei einem Discount-Broker entschieden. Die Gründe dafür waren rein pragmatisch: Die Depoteröffnung geht bequem übers Internet, und die Depotführung ist kostenlos. Auch die Transaktionskosten schienen ihr zu diesem Zeitpunkt beim gewählten Discount-Broker am günstigsten.

Selbstauskunft und Risiko

Bei der Depot-Eröffnung im Internet wird Lisa nach Daten wie Adresse und Geburtsdatum gefragt. Und nach ihrer Börsenerfahrung! Hierzu wurden die Depotbanken vom Gesetzgeber verpflichtet. Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) schreibt vor, dass Banken Informationen über Wissen und Erfahrung der Kunden einholen müssen. Allerdings sind die Kunden nicht dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen. Dieses Prozedere ist auch als Selbstauskunft bekannt und dient dazu, die Haftung von der Depotbank auf die Kunden zu übertragen. Denn der Handel mit Wertpapieren ist immer mit Risiken verbunden, über die die Bank ihre Kunden aufklären muss.

Die Anbieter haben dazu spezielle Risikoklassen entwickelt, in die sich die Kunden selber einstufen müssen. Vor jeder Transaktion wird der Kunde auf ein mögliches Risiko hingewiesen. Lisa hat bei ihrem Discount-Broker schlechte Erfahrung gemacht. Die Selbstauskunft war nicht erläutert. Sie wusste zunächst nicht, wozu diese Informationen dienen. Erst ein Anruf bei dem Broker brachte Klärung. Sie entschied sich dennoch dafür, zunächst bei dem gewählten Broker zu bleiben.

Bis Ende 2017 mussten Finanzdienstleister übrigens über jede Anlageberatung bei Privatkunden ein schriftliches Protokoll anfertigen, das von den Beratern unterzeichnet und den Kunden ausgehändigt wurde. 2018 wurden mit Inkrafttreten der neuen Finanzmarktrichtlinie MIFID II neue Regeln eingefürt: Für Anleger sind drei Punkte relevant: Telefonische Beratungsgespräche müssen aufgezeichnet , alle Kosten eines Finanzprodukts ausgewiesen und die Eignung eines Produkts für den jeweiligen Anleger protokolliert werden.

Aktivieren lassen und durchstarten

Nach der Online-Anmeldung speichert sich Lisa die Unterlagen als PDF-Dokument auf ihrem PC ab und druckt die Anmeldeformulare aus. Sie geht damit zum nächsten Postamt, wo im Rahmen des sogenannten Postident-Verfahrens die Personalien geprüft und alle Unterlagen zur Depotbank weitergeleitet werden. Nur ein paar Tage später liegen die Unterlagen für die Online-Aktivierung des Depots im Briefkasten.

Ein kurzer, leicht verständlicher Informationsbogen führt sicher durch den Anmeldeprozess im Internet. Dafür werden Zugangskennungen benötigt, die aus Sicherheitsgründen mit separater Post zugestellt werden. Beim ersten Anmelden werden diese Kennungen abgefragt, anschließend muss man sie sofort personalisieren. Die neuen Passwörter sollen verhindern, dass Unbefugte Zugang zum Depot erhalten.

Das neue Online-Depot ist jetzt eingerichtet und die stolze Besitzerin Lisa würde am liebsten sofort loslegen. Sie hat aber irgendwo gelesen, dass Disziplin das Wichtigste ist, um an der Börse nicht sofort baden zu gehen. Deshalb müssen vor dem eigentlichen Handeln erst einmal Informationen beschafft und Anlageziele klar definiert werden.

Die Banken versuchen stetig den Prozess für Anleger zu vereinfachen. So ist es inzwischen auch möglich, den Gang zum Postamt durch die Webcam zu ersetzen. Bei einigen ausländischen Anbietern können Depots auch komplett ohne persönliche Legitimation eröffnet werden. 

© Januar 2018, Deutsche Börse AG