Börsenlexikon
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Clearing-Haus
Zum Clearing gehört die Übermittlung, Abstimmung und auch Bestätigung von Abschlüssen. Nach Abschluss eines Handelstages teilt das Clearinghaus seinen Mitgliedern ihre Transaktionen sowie die daraus verbleibenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit. Bei Termingeschäften gibt es die Höhe der zu zahlenden Sicherheitsleistungen (Margins) an. Mitglieder eines Clearinghauses benötigen neben einer Lizenz ein Wertpapierdepot und ein Geldverrechnungskonto. Darüber hinaus müssen sie materielle, organisatorische und finanzielle Sicherheiten bereitstellen, die in den Lizenzverträgen genauer spezifiziert werden. In seiner Eigenschaft als zentrale Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte tritt das Clearinghaus als Gegenpartei (Kontrahent) ein und garantiert damit eine vertragsgemäße Erfüllung und die Verrechnung der Nettoschuld.