Börsenlexikon

Cost-of-Carry

Haltekosten bei Termingeschäften.

Als Cost-of-Carry werden an Terminmärkten die effektiven Kosten bezeichnet, die durch das Halten des Basiswertes entstehen. Im Handel mit Warentermin- oder Rohstoffkontrakten beinhalten diese Kosten u. a. Lager- und Versicherungskosten sowie Zinskosten zur Finanzierung der Beschaffung.

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