Börsenlexikon

Courtage

Gebühr, die ein Investor für die Vermittlungstätigkeit eines Händlers zahlt.

Anleger zahlen beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Präsenzhandel eine Vermittlungsprovision an den Skontroführer. Die Höhe dieser Courtage ist abhängig von der Größe der Order. Sie wird in Promille des Kurswertes bei Aktien, Fonds sowie Anlage- und Hebelprodukten bzw. in Promille des Nennwertes bei einigen festverzinslichen Wertpapieren angegeben. Die Gebühr wird von dem Kreditinstitut einbezogen, das mit der Orderabwicklung beauftragt wurde. Die Courtagesätze sind in der Gebührenordnung der Börse Frankfurt einheitlich festgelegt.

An der Börse Frankfurt sind seit 2011 keine Skontroführer mehr tätig, sondern Spezialisten. Statt einer Courtage fällt ein Handelsentgelt an.


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