Börsenlexikon
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Treuhänder
Natürliche oder juristische Person, die als unparteiischer Dritter zwischen zwei Parteien fungiert.
Treuhänder können eingesetzt werden, wenn zwischen zwei Vertragspartnern Geld und Vermögenswerte ausgetauscht werden. Sie agieren unabhängig von den Vertragsparteien. Durch die Übertragung der Vermögensrechte erhält der Treuhänder die Rechtsstellung eines Eigentümers und kann so z. B. die Stimmrechte des Eigentümers ausüben oder die Anteile des Eigners veräußern.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.