Börsenlexikon

Termingeschäft

Vertragsgeschäft über einen Kauf oder Verkauf, bei dem Bezahlung und Lieferung der Waren in der Zukunft liegen

Bei einem Termingeschäft liegt die Erfüllung des Handels, also der Termin der Lieferung und der Bezahlung der Waren, in der Zukunft. (Im Unterschied dazu liegen bei einem Kassageschäft Vertragsabschluss, Bezahlung und Lieferung der Waren eng beieinander.)

Diese Art des Handels ist mit Basiswerten aller Art möglich, z. B. mit Wertpapieren, Zinsen, Währungen, Metallen oder auch landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Man unterscheidet Warentermingeschäfte (z. B. Rohstoff-Futures) und Finanztermingeschäfte (z. B. Aktienoptionen).

Das wesentliche Kennzeichen von Termingeschäften ist, dass es sich bis zum vereinbarten oder tatsächlichen Erfüllungstermin um „schwebende Geschäfte“ im bilanztechnischen Sinne handelt, da weder Verkäufer noch Käufer vor diesem Termin ihre Leistungen erbringen müssen.

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