Börsenlexikon

Transaktionskosten

Gebühren, die ein Anleger für die Ausführung einer Wertpapierorder zahlen muss.

Transaktionskosten fallen beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren an. Die direkten Transaktionskosten zahlen Investoren an ihre depotführende Bank. Wird die Order an einer Präsenzbörse ausgeführt, kommt zu den Transaktionsgebühren der Bank noch die Courtage für den jeweiligen Xetra Frankfurt Spezialisten hinzu. Die Courtagesätze sind in der Gebührenordnung der Börse einheitlich festgelegt. Nicht alle Banken geben diese Kosten an ihre Kunden ausgewiesen weiter.

Die indirekten Transaktionskosten hängen von der Liquidität ab, sie entstehen beim Handel mit wenig liquiden Wertpapieren auf zwei Arten: Zum einen verschiebt ein Kauf- oder Verkaufsangebot den Kurs auf einem illiquiden Markt zu Ungunsten des Akteurs; zum anderen wird die Order auf einem illiquiden Marktplatz nicht sofort ausgeführt. Je länger der Kauf- oder Verkaufswunsch im Orderbuch steht, desto höher wird das Risiko, dass sich der Kurs des Papiers ungünstig verändert. Gleichzeitig erhöht sich jedoch die Chance einer Ausführung.

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