Börsenlexikon

Verfall (Optionsschein)

Datum, an dem ein Optionsschein verfällt.

Falls der Optionsschein einen Inneren Wert aufweist, muss das Optionsrecht spästens bis zu diesem Termin ausgeübt werden; ansonsten verfällt der Optionsschein wertlos.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.