Börsenlexikon

Vinkulierte Namensaktie

Sonderform der Namensaktie.

Eine vinkulierte Namensaktie kann nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft an einen neuen Eigentümer übertragen werden.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.