Börsenlexikon
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Freie Makler
Makler, die Wertpapierkurse im Geregelten Markt und im Freiverkehr feststellten.
Freie Makler vermittelten, wie Skontroführer auch, Wertpapiergeschäfte zwischen den an der Börse vertretenen Banken. Sie waren, anders als Skontroführer, aber nicht berechtigt, Preise im Amtlichen und später im Regulierten Markt festzustellen. Seit der Umstellung des Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse auf den Spezialistenhandel in 2011 und der Einstellung des maklergestützen Systems gibt es auch keine Freimakler mehr.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.