Börsenlexikon
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Freiverkehr (Open Market)
Im Freiverkehr der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse werden neben deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Er ist am 1. Mai 1987 durch den Zusammenschluss von „Geregelter Freiverkehr“ und „Ungeregelter Freiverkehr“ entstanden. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.v. § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG. Es gibt nur wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und keine Folgepflichten für den Emittenten.
Wesentliche Einbeziehungskriterien:
- Antrag auf Einbeziehung: Er muss eine genaue Bezeichnung des einzubeziehenden Wertpapiers und Angaben darüber enthalten, an welchem in- oder ausländischen organisierten Markt bereits Preise für dieses Wertpapier festgestellt werden. Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines Exposés vorlegen, das eine zutreffende Beurteilung ermöglicht.
- Die Antrag auf Einbeziehung eines Emittenten muss schriftlich von einem an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Unternehmen gestellt werden.
- Der Antragsteller hat die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und schriftlich zu informieren.
- Entscheidungsgremium über die Einbeziehung ist die Deutsche Börse AG als Freiverkehrsträger
- Publikationssprache: Deutsch oder Englisch.
Seit Oktober 2005 wird der Freiverkehr auch als Open Market bezeichnet.
Synonym: Open Market